Melthron
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Letztes Update am 21.08.2006
Für Personen die sich
für das Projekt Melthron interessieren, hier meine Email Adresse: marcceras@gmx.net
Auf vielfachen Wunsch hier nun die Karte von Melthron:

So und jetzt viel Spaß beim lesen.
Melthron
Allgemeines & Übersicht:
Das Königreich Melthron, stolzes
Land verschiedenster Völker mit langer und ruhmreicher Geschichte. Land der
Berge, Land der Wälder, Land der Hügel, Land der Drachen…
Einwohner:
ungefähr 280000 Köpfe (56 % Menschen, 20
% Elfen, 12 % Zwerge, 5 % Orks (Grünorks), 3 % Hobbits, 1 % Schmiedevolk, 3 %
Sonstige Völker).
Hauptstadt: Alinja, Reichsmark (Fürstentum) Alinja
Fürstentümer: Fürstentum Bevoija (Norden), Fürstentum Coltar (Osten), Fürstentum Vondrak (Süden), Fürstentum Nehilia (Westen) und die
unterstellten Grafschaften und Baronien.
Regierung Monarchie mit Abwandlungen und
Einschlägen einer Republik (z.B. König muss von den 5
& Stände: Fürsten
gewählt werden). Erklärung des Regierungssystems und der Rechte der Stände.
Diplomatie: Verträge
mit Nachbarn und der Status der Beziehungen mit Nachbarn. Einbürgerungs-vorschriften.
Gesetze: Codex
Melthronis, Lex Melthronis, Codex & Lex Finistare, Codex & Lex Panoris.
Religion: Die
4 Drachen (Hauptreligion), alle anderen Lichten oder Neutralen Götter werden oder
können verehrt werden. Aufführung (aller) in Melthron existierenden Kirchen und
Orden. Liste der unterstützten, erlaubten und verbotenen Religionen.
Magie: Aufführung
(aller) in Melthron existierenden Magierschulen und Akademien, als auch Beschreibung
der wichtigsten anderen Magiearten in Melthron.
Militär: 2 stehende Heere + Reserveheere, den
Fürstentümern, Grafschaften und Baronien untersteht kein Teil der Armee.
Orden & Aufführung aller in Melthron
existierender Orden und Vereinigungen auch der Magischen Vereinigungen: und
Klerikalen.
Industrie & überwiegend auf landwirtschaftlicher und handwerklicher Produktion
basierend, des Handel: Weiteren unter anderem Weinanbau, im Norden
und Westen Holzschlag, im Süden
Erzförderung und
„Metallproduktion“. Ebenfalls unter diesem Punkt sind Handelsvereinbarungen und
auch andere „Produkte“ als die oben genannten zu finden.
Einkommen: Steuern
werden in bestimmten Prozentsätzen erhoben die je nach Gebiet differieren.
Kultur & Melthron
ist kulturell eine Mischung aus dem frühen Rom und der sehr frühen Lebensweise: Renaissance.
Melthroner sind lebensfroh.
Größtenteils Gleichberechtigung aller Völker und Geschlechter. Hoher Grad an
„wissenschaftlichen“ Akademien und Bildungseinrichtungen. „Relativ“
hoher Bildungsstand und Toleranzpegel der Bevölkerung durch das Zusammenleben vieler verschiedener Rassen.
Das Leben in den Grenzprovinzen kann rau und
kriegerisch sein. Auch hat Melthron schon mehr als eine Schlacht gegen
den ein oder anderen natürlichen als auch unnatürlichen Feind im Inneren als auch im Äußeren geschlagen und weiß daher wie es sich zur
Wehr zu setzen hat.
Geschichte: Die Geschichte und
Zeitrechnung des Königreiches Melthron. Von der ersten Erwähnungen, über die
offizielle Entstehung, bis zur heutigen Zeit sind alle wichtigen Ereignisse zu
finden.
Geographie: gute 600KM in der Breite und 400 KM in der
Länge messend gehört das Königreich Melthron nicht gerade zu den größten aber
auch nicht zu den kleinsten Königreichen. Direkte Nachbarländer sind die Nordlandclans, Terra Nigra,
Torog Nai, Drakara und Rabenstein.
Im Norden: lichter umso weiter nördlich dichter
werdender Eichenwald, östlich davon in Hügelwald und dann in Steppe übergehend,
südlich und westlich ebenfalls in Hügelwälder und Hügel übergehend, ebenfalls
südlich liegt ein größerer See.
Im Osten: Sumpflandschaft, im Westen in oben erwähnte
Steppe und dann in Hügellandschaft übergehend, südlich ebenfalls in
Hügellandschaft und dann in Berge übergehend.
Im Süden: Gebirge(Drachenberge), nördlich
Hügellandschaft.
Im Westen: Dichter Wald (Brakischer Wald), östlich
in Hügelwälder und dann in Hügellandschaft übergehend.
Im Zentrum: flache fruchtbare Ebene umrahmt von
Hügelketten.
Klima: mildes gemäßigtes Klima von
Frühjahr bis Herbst, teilweise sehr strenge kalte Winter (besonders im Süden).
Fauna: normale Tierfauna wie Wild,
Wölfe, Bären, Füchse, Biber etc. aber auch einige seltenere Spezies. Eine
Besonderheit stellt das relativ große Vorkommen von Drachen im Süden dar.
Flora: normale
Mitteleuropäische/Mittelländische Flora.
Outtime: Outtime,
Kontakte, Regeln, Erläuterungen, Tipps zum Lesen dieser Seiten etc.
Insgesamt leben ca. 280000 intelligente Wesen in
Melthron, Sie verteilen Sich wie folgt:
56 % Menschen, 20 % Elfen, 12 % Zwerge, 5
% Orks (Grünorks), 3 % Hobbits, 1 % Schmiedevolk, 3 % Sonstige Völker
Menschen: ca.
156800 Menschen vor allem im zentralem Reichsgebiet und im angrenzendem Nordostens
und Ostens des Königreiches angesiedelt.
Elfen: ca.
56000 Elfen, größtenteils Wald- und Auelfen, vor allem im Westen des Königreiches
angesiedelt.
Zwerge: ca. 33600 Zwerge vor allem im Süden und
im Drachengebirge angesiedelt.
Grünorks: ca.
14000 Grünorks vor allem im Osten angesiedelt. Ein bemerkenswerter Umstand ist
das die Grünorks in Melthron mit den anderen Völkern in Frieden leben
(vereinzelte feindliche Stämme ausgeschlossen). Grau-, Braun- sowie Schwarzorks
werden in dieser Zählung nicht erwähnt da Sie nie „Frieden“ mit den anderen
Völkern geschlossen haben und somit als Feinde und nicht als Bewohner des
Königreiches gelten.
Hobbits: ca. 8400 Hobbits vor allem im
Nordwesten und Süden des Königsreiches angesiedelt.
Schmiedevolk: ca.
2800 Schmiedevolk vor allem im Drachengebirge angesiedelt. Eines der ungewöhnlichsten
Völker des Königreiches aber doch so Zahlreich das Sie hier als eigenes Volk
erwähnt werden. Sie sind sehr geschickt im Schmiedehandwerk.
Sonstige Völker: ca.
8400 andere intelligente Wesen leben in
Frieden und teilweise weit verstreut im Königreich Melthron wie Satiere,
Wandler, … (bitte ergänzen, Vorschläge erwünscht).
Wie schon unter Kultur erwähnt herrscht ein
friedliches Miteinander vor.
Alinja
Einwohner; ca.
15800
Garnison: 250 Stadtwachen, Teile des 1. und 3. Garderegiments
der 1. Armee.
Alinja, gelegen in
der gleichnamigen Reichsmark im Zentrum
von Melthron, ist mit ca. 15800 Einwohner die mit Abstand größte Stadt
Melthrons und Hauptstadt des Reiches. Alinja nimmt eine relative große Fläche
verglichen mit ihrer Bevölkerungszahl ein. Dies lässt sich dadurch erklären das
die Stadt relativ „offen“ bebaut wurde, was dazu führt das die Stadt auch als
„lichte Stadt“ bezeichnet wird, da es kaum enge, dunkle und verwinkelte Gassen
gibt. Ein weiteres Merkmal sind auch die vielen großen offenen Plätze in der
Stadt auf denen entweder Märkte, Prozessionen, Paraden, Feste, Theaterstücke
oder andere Veranstaltungen stattfinden. Die Stadt selbst ist wohlhabend und
ein Großteil der Bevölkerung ist der „Mittelschicht“ der Händler oder Gelehrten
zu zurechnen. Fragt man einen Bürger der
Stadt was es mit den vielen Plätzen auf sich hat so wird er auf die Drachen
verweisen und wohl scherzhaft bemerken das „Sie“ ab und an wohl einmal vorbei
schauen würden. Will jemand genaueres darüber wissen wird der Gast wohl
unweigerlich an den Haupttempel der Drachenkirche verwiesen. Wie es sich für
eine Hauptstadt gehört wohnt in Alinja auch die königliche Familie und es
existieren die üblichen Adelshäuser-/paläste, Ministerien und Verwaltungsämter. Eine bunte Vielzahl von
Tavernen und Gasthäusern unterschiedlicher Qualität ist ebenso zu finden wie
alle möglichen Läden und Geschäfte und es existiert sogar ein Bordell in der
Stadt. Bemerkenswert sind die vielen Theater und Schauspielhäusern die sich in
der Stadt verteilen und es vergeht fast kein Abend an dem nicht irgendwo in der
Stadt ein Fest oder eine kleine Feier stattfindet. Neben dem Drachenkult
unterhalten auch noch einige andere Kulte Tempel in der Stadt wie zum Beispiel
die Anhänger der Mystra, Helms, Tavernia usw.
Eine der ungewöhnlichsten Einrichtung in Alinja (und ganz
Melthron) sind jedoch die Schulen an denen am Abend die Kinder, jeden Bürgers
egal von welchem Stand sie sind, in einfachen Dingen wie Lesen& Schreiben,
einfachem Rechnen usw. unterrichtet werden können. Die meisten reichen Familien
schicken ihre Kinder jedoch an eine Privatschule während die ärmeren Familien
gerne auf dieses Angebot zurückgreifen. Ebenfalls eine wichtige Rolle spielt
die Magierakademie von Alinja, die fast einen Stadtteil für sich bildet und
sich unter anderem auf die Ausbildung des Kampfmagiezweiges spezialisiert hat,
aber auch andere Richtungen im Curriculum anbietet. Ebenso findet in Alinja die
Ausbildung der Armee statt was wiederum manchmal für einigen Unwillen der
Bürger sorgt wenn die Rekruten einen freien Abend haben und lautstark durch die
Stadt ziehen, doch den Ausbildern ist es in den letzten Jahren gelungen dieses
Problem mehr und mehr in den Griff zu bekommen. Die Ausbildungsstätten der
Armee nehmen ebenfalls fast einen Stadtteil von Alinja ein. Ein weiterer Dreh-
und Angelpunkt der Stadt ist der Binnenseehafen von Alinja der im südöstlichen
Teil der Stadt liegt.
Die Reichsmark Alinja stellt eigentlich ein eigenes
Fürstentum mit der Hauptstadt Alinja als Zentrum dar. Da die Stadt Alinja aber
gleichzeitig die Hauptstadt des Königreiches ist fällt der Mark Alinja eine
besondere Rolle als Kronprovinz zu. In dieser Eigenschaft ist das Amt des
Fürsten von Alinja eine besondere Herausforderung aber auch eine Einschränkung.
Eine Herausforderung weil der König direkt Berichte von „seiner“ Provinz hören
möchte und der Fürst so durchaus, durch Ratschläge während der Gespräche mit
dem König, Einfluss auf die Entscheidungen des Königs und damit des ganzen
Reiches nehmen kann. Eine Einschränkung
weil der König wesentlich direkter und unmittelbarer in die Amtsgeschäfte des
Fürsten eingreifen kann als das in den anderen vier Fürstentümern möglich wäre.
Meist kann ein geschickter Fürst der Mark Alinja sich bei einer Vakanz des
Königsamtes sich zu diesem machen (lassen).
Geographisch gesehen liegt die Reichsmark Alinja zentral in Melthron und
ist aufgrund ihrer flachen und
fruchtbaren Landschaft als einziges Fürstentum für exzessive landwirtschaftliche
Produktion geeignet. Eine weitere wichtige Einnahmequelle der Reichsmark ist
die Fluss- und Binnenseeschifffahrt über den Schwarzen See. Auch die in der
Provinz stationierten Armeeverbände sorgen für vielfältige
Beschäftigungsmöglichkeiten unter der Bevölkerung. Verglichen mit der
Landesgröße hat die Mark Alinja die höchste Bevölkerungsdichte aller fünf
Fürstentümer. Die Reichsmark Alinja wird überwiegend von Menschen bewohnt.
Unterstellte Grafschaften und Baronien:
Grafschaft: Ilistar
Baronien: Garina, Esporn, Diamis
Grafschaft: Rovanis
Baronien: Lorina, Schwarzensee
Das Fürstentum Bevoija mit seiner Hauptstadt Merant liege im
Norden des Reiches und schließt direkt an die Reichsmark Alinja an und teilt
sich mit dieser den Schwarzen See als Einnahmequelle. Der Schwarze See
wird so genannt weil das Wasser so tief
ist das der See oftmals schwarz erscheint. Es ranken sich allerlei Gerüchte um
den schwarzen See und niemand würde Nachts eine Überfahrt über den See wagen
und auch die Fischer die mit dem See ihr täglich Brot verdienen halten sich
Nachts nur in der Nähe des Ufers auf. Es wird gesagt das am Grunde des Sees
eine alte Stadt ruht und die Seelen der Toten noch immer zur Wasseroberfläche
kommen um unschuldige Seelen mit in die Tiefe zu reisen. Abgesehen von diesen
Gerüchten besteht das Fürstentum Bevoja aus Hügelketten die im Süden beginnen
und umso nördlicher man gelangt immer bewaldeter werden bis Sie in einen erst
lichten und dann immer dichter werdenden Eichen- und Mischwald übergehen. Das
Fürstentum lebt abgesehen von der Fluss- und Binnenseeschifffahrt und dem
Fischfang, vom Weinanbau und kargem Feldfrüchteanbau in den südlichen
Hügelketten des Fürstentums. Die landwirtschaftliche Produktion reicht aber
trotzdem aus um einige wenige landwirtschaftliche Produkte zu exportieren die
aber bei weitem vom Weinexport übertroffen wird. Des Weiteren sorgen die
reichen Wildbestände im Norden für eine stetige Nahrungs- und Einnahmequelle
und auch der Holzschlag im Norden trägt sein übriges dazu bei den Norden zu
einem reichen Fürstentum zu machen. In den Nordwestlichen Wäldern berichten
Jäger und Holzfäller immer wieder das Sie auf uralte verlassene Siedlungen und
Hügelgräber gestoßen sind, es ist nicht bekannt von wem diese frühen
Siedlungsspuren stammen und was die Siedler dann wiederum zur Aufgabe getrieben
hat. Das nördliche Fürstentum wird Hauptsächlich von Menschen und Elfen
bewohnt.
Unterstellte Grafschaften und Baronien:
Grafschaft: Weinland
Baronien: Helorn, Berandes, Elyan, Estira,
Pronistra
Grafschaft: Grünmeer
Baronien: Astyn, Melistree, Jevendar, Byratin
Grafschaft: Nordwalde
Baronien: Pechbaum, Baumkron, Velor, Uloran
Grafschaft: Eichenwalde
Baronien: Avendur, Correndor, Deluhn, Silande,
Yervor
Das Fürstentum Coltar
schließt wie alle Fürstentümer an die Reichsmark Alinja an und liegt im Osten
des Königreiches. Es wird umso weiter man nach Osten gelangt karger und rauer
und auch die Bevölkerungsmischung verändert sich. Die Hauptstadt von Coltar ist
Karsai und liegt relativ weit südöstlich. Im Westen von Coltar befinden sich
noch einige fruchtbare Flachlandebenen die dann allmählich in fruchtbare
Hügelketten übergehen. Diese Hügelketten eigenen sich aber nur für den Anbau
von Hopfen und Nahrungsmitteln und weniger für den Anbau von Wein und werden
umso weiter man nach Osten kommt zunehmend bewaldeter und dann auch immer
felsiger, bis Sie schließlich in eine felsige Tundra/Steppe übergehen. An diese
Tundra/Steppe schließt dann weit im Nordosten der Nebelsumpf an. Der Nebelsumpf
stellt auch die natürliche Grenze zwischen Melthron und Galthron
(Nordlandclans) dar. Während im Nordwesten noch die Ausläufer des großen
Eichenwaldes zu finden sind existieren im Süden von Coltar bewaldete
Hügelketten die dann in die Drachenberge übergehen. Wobei in diesen
Bergabschnitten des Drachengebirges auch einige menschliche
Bergwerkscompagnieen neben ihren zwergischen Kontrahenten existieren.
Landwirtschaft kann fast nur im Westen und an den Flussläufen betrieben werden,
daher sind viele Gebiete von Coltar auf Nahrungsmittelkäufe angewiesen. Während
im Süden diese Käufe durch den Metall- und Mineralienabbau und im Norden durch
Holzschlag finanziert werden muss sich die Bevölkerung im Osten ihre
Nahrungsmittel fast ausschließlich durch Handel und Torfabbau finanzieren.
Einnahmequellen des Fürstentums Coltar sind seine Bier-, Metall- und
Mineralproduktion und der Holschlag und der Torfabbau. Das Fürstentum Coltar
ist weder besonders wohlhabend noch ist es als arm zu bezeichnen. Gelegentlich
kommt es an der Grenze zwischen Melthron und Galthron zu kleineren Scharmützeln
wenn Plündergruppen der Südclans von Galthron einen Plünderungsversuch nach
Melthron starten. Aufgrund dieses Umstandes ist die Beziehung zwischen Melthron
und Galthron bisweilen angespannt. Fast alle Städte, Dörfer und Höfe im Osten
sind daher mehr oder weniger als Wehranlagen angelegt und auch die hohe Zahl an
Garnisonen, Festungen und Burgen trägt diesem Umstand Rechnung. Während im
Westen und im bewaldeten Norden des Fürstentums überwiegend Menschen leben,
leben im Süden Menschen und Zwerge und im Osten Menschen und Grünorks zusammen.
Unterstellte Grafschaften
und Baronien:
Grafschaft: Osthag
Baronien: Ostara,
Etora, Trockental, Geschorrn
Grafschaft: Kaleron
Baronien: Keldor,
Lanustoras, Parendon, Nebelheim
Grafschaft: Karon
Baronien: Corox,
Vakam, Borkisch, Blunesch
Grafschaft: Vakarn
Baronien: Bresnisch,
Kandusch, Nerondosch, Holoria
Das Fürstentum Vondrak liegt im Süden des Königreiches und
schließt ebenfalls wie alle Fürstentümer an die Reichsmark Alinja an. Die
Hauptstadt des Fürstentums Vondrak ist Finsterbrück. Das Fürstentum Vondrak
besteht größtenteils aus Wald, Hügeln und Bergen. Während im Norden von Vondrak
noch fruchtbare Hügelketten existieren gehen diese Hügelketten schnell in
Gebirge über umso weiter man nach Süden gelangt. Im Westen des Fürstentums
Vondrak sind noch dichte Ausläufer des Brakischen Waldes zu finden. Sein
Einkommen bestreitet das Fürstentum größtenteils aus den hier ansässigen Metallproduktionsstätten
die von Waffen über Pflugscharen bis hin zu Besteck alles herstellen was das
Herz begehren mag. Auch wird in den Drachenbergen viel Edles Metall und Edles
Gestein gewonnen was ebenfalls zum Wohlstand des Landes beiträgt. Aber auch die
im Norden ansässige Weinproduktion trägt einen guten Teil zum Reichtum bei. Die
Landwirtschaftliche Produktion im Norden reicht im Normalfall gerade so aus um
die Bevölkerung zu versorgen und nach einem harten Winter kann es vorkommen
dass das Fürstentum Vondrak auf Nahrungsmittelkäufe angewiesen ist. Zwei
wichtige in ganz Melthron bekannte Orte befinden sich ebenfalls im Fürstentum
Vondrak . Erstens die Akademie von A`Thaleya die sich zwischen den Grafschaften
Grünbüttel, Finsterwalde und Korm befindet und zweitens die Drachenfeste eine
von unbekannten Wesen erbaute riesige Feste die am Rand der Grafschaft Beron
liegt und von der Drachenkirche genutzt und erforscht wird. Der Name
Drachenberge oder Drachengebirge stammt daher weil sich in den Drachenbergen
auffällig viele verschiedene Drachen aufhalten die aber im Normalfall davon
absehen die Einwohner und Bürger von Melthron allzu sehr zu belästigen. Dieser
Umstand wird einerseits der Drachenkirche und andererseits dem recht innigen
Verhältnis der Einwohner von Melthron zu „Ihren“ Drachen zugeschrieben. Im
Norden von Vondrak leben vor allem Menschen und Hobbits, während im Westen vor
allem Menschen und Elfen und im Süden sich vor allem Zwerge und Angehörige des
Schmiedevolkes das Land teilen.
Unterstellte Grafschaften und Baronien:
Grafschaft: Hügelingen
Baronien: Hügelwein, Günzingen, Finsterfels
Grafschaft: Lindgrim
Baronien: Carmat, Beron, Zurlac, Apepor
Grafschaft: Drakberge
Baronien: Hymar, Korm, Zandal
Grafschaft: Simolosch
Baronien: Felswald, Estragon, Gosch, Torasch
Das Fürstentum Nehilia
schließt ebenso wie alle anderen Fürstentümer an die Reichsmark Alinja an und
liegt im Westen des Königreiches Melthron. Die Hauptstadt des Fürstentums
Nehilia ist Helias. Das Fürstentum Nehilia besteht fast ausschließlich aus
Wäldern, Hügelketten und Gebirge. Im Osten des Fürstentums liegen Hügelketten
die sich zum Landwirtschaftlichen Anbau eignen. Weiter westlich beginnt dann
allerdings der Brakische Wald der abgesehen von den Handelsstraßen als fast
undurchdringlich gilt. Im Norden geht der Brakische Wald in den Eichenwald des
Fürstentums Bevoija über. Im Süden liegen Gebirgszüge der Drachenberge. Seine
Nahrungsmittel bezieht das Fürstentum größtenteils aus der Jagd und den Feldfrüchten
die im Westen des Fürstentums angebaut werden. Ex- oder Importe von
Nahrungsmitteln hängen von Bedarf und Angebot ab. Einnahmequellen des
Fürstentums sind die Gewinnung von Metall und anderen wertvollen Stoffen im
Süden, Holzschlag im Westen und Norden, wobei der Holzschlag im Westen nur sehr
gering ausfällt, als auch die Jagd und die darauf basierende Lederherstellung.
Eine besondere Einnahmequelle stellen der Elfenwein als auch die Elfenstoffe
und die anderen Produkte des alten Volkes dar. Im Norden und Osten von Nehilia
leben größtenteils Menschen und Elfen. Während im Süden fast nur Zwerge leben,
leben im Westen fast nur Elfen.
Unterstellte Grafschaften
und Baronien:
Grafschaft: Lorgolosch
Baronien: Gugrosch,
Barosch, Bozon, Sipan, Corrosch
Grafschaft: Westhag
Baronien: Entflur,
Nolahr, Dimasch, Wiesenstein, Kassin
Grafschaft: Valandria
Baronien: Assil,
Hismanis, Branis, Nahia, Varin
Grafschaft: Liasane
Baronien: Andor, Braha,
Lettow, Norandia, Linuris
Allgemeines & Besonderheiten:
Das Regierungssystem von
Melthron unterscheidet sich in einigen markanten Punkten von „normalen“ Monarchien oder Republiken. Es ist eine
Mischung aus Monarchie und Republik. Melthron wird von einer Lehnensadelsschicht
regiert allerdings mit einigen markanten Besonderheiten. Denn die Lehnadeligen
in Melthron werden ab dem Titel eines Grafen/einer Gräfin gewählt. Zwar werden
diese nicht von den Bürgern, sondern von anderen Lehnadeligen gewählt, da aber
theoretisch jeder Bürger die Möglichkeit hat in den Lehnadel aufzusteigen
ermöglicht dieses System einen grundlegenden Ansatz von Mitbestimmung. Ein
weiterer Grund für die gute Entwicklung des Königreiches und die hohe
Zufriedenheit seiner Bürger ist das die Lehnadelsschicht für die Bürger da ist
und nicht umgekehrt. Damit das auch so ist, sorgt eine Vielzahl von Regeln
(Verhaltenskodexen) und Gesetzen und die Bindung der Lehnadeligen zu „ihrem“
Land. Der wichtigste Grund hierfür ist aber wohl die „Ausbildung“ der
Lehnadeligen, die sie von Anfang an auf diese schwierige Aufgabe vorbereitet.
Grundsätzlich ist der höchste Lehnadelige und damit Herrscher des Königreiches
der König/die Königin oder ein Königspaar. Diesem sind fünf Fürsten/Fürstinnen
unterstellt. Den Fürsten sind dann wiederum die Grafen/Gräfinnen ihres
Fürstentums unterstellt. Den Grafen sind dann die Barone/Baronessen ihrer
Baronien unterstellt. Dem König/der Königin bzw. dem Königspaar, den Fürsten
und den Grafen sind auch mehr oder weniger Reichsritter und Ritter unterstellt.
Den Baronen sind schließlich im Normalfall einige Ritter unterstellt. Allen
Lehnadeligen sind mehr oder weniger „Bürger“ des Reiches untergeben. Die
Lehnadeligen herrschen über den ihnen unterstellten Landstrich, was die
Verwaltung des Lehens, die Befriedung des Lehens (gegen Räuberbanden u. ä.),
den Ausbau des Lehens, die Gerichtsbarkeit über seine Bürger und aller
ansonsten anfallenden Aufgaben beinhaltet. Lehnübergreifende Aufgaben werden
entweder von den nächst höheren Lehnadeligen verwaltet oder aber von einem
Ministerium oder einer Kanzlei des Königreiches. Bei größeren Bedrohungen eines
Lehens wird meistens die Armee zu Hilfe gerufen/geschickt. Jeder Lehnadelige
ist auch gleichzeitig Mitglied des Militärs. Wie schon erwähnt wird ab dem
Titel eines Grafen/einer Gräfin gewählt und zwar immer von der nächst niederen
Lehnadelsgruppe, in diesem Fall also von den Baronen. Die Fürsten werden dann
logischerweise von den Grafen und der König/die Königin bzw. das Königspaar von
den Fürsten gewählt. Die Titulaturadeligen, Klerikeradeligen und Magieadeligen
werden im Bezug auf die Regierung wie normale „Bürger“ behandelt, sie besitzen
allerdings bestimmte Vergünstigungen gegenüber den normalen „Bürgern“. Dem
König/der Königin beziehungsweise dem Königspaar steht jeweils ein gewählter
Vertreter der Magiergilde als auch ein Vertreter der Drachenkirche und drei
gewählte „Kleriker“ der anderen Kirchen und Orden als Berater/Beraterin zur
Seite. Die Berater können natürlich einen gewissen Einfluss auf die
Entscheidungen des Königs/der Königin beziehungsweise des Königspaares nehmen.
Bürger von Melthron haben im Normalfall ein gutes und angenehmes Leben vor
sich, auch wenn ihnen nichts geschenkt wird. Den Bürgern ist es erlaubt einen
Gemeindevorsteher oder Bürgermeister zu wählen der für die Gemeinde/die Stadt
das Wort führt, Vorschläge unterbreitet sowie den zuständigen Lehnadeligen in
Belangen der Gemeinde/der Stadt berät. Jeder Bürger von Melthron kann sich
eigentlich auf eine faire Behandlung durch die Obrigkeit verlassen und in dem
seltenen Fall das es einmal nicht so ist, steht auch dem Bürger das Recht offen,
die Obrigkeit vor Gericht stellen zu lassen. Sofern die Vorwürfe einen Funken
Wahrheit enthalten versteht sich. Melthron toleriert keine dunklen
Machenschaften oder Religionen/Kulte und verfolgte diese auf das schärfste und
ohne Erbarmen. Hier nun die wichtigsten Unterschiede und Besonderheiten des
Regierungssystems zu anderen Monarchien oder reinen Republiken und eine
Erläuterung der melthronischen Stände:
Adel:
Der Lehnadel
stellt aufgrund seines Lehnrechtes(überwiegend) die Regierung des Königreiches
Melthrons. Das heißt der Lehnadel regiert(überwiegend) über das Land und seine
Einwohner und nimmt so Einfluss auf die Entwicklung des Reiches. Die anderen
Adeligen (Titulaturadel, Klerikeradel, Magieradel) haben mehr oder weniger
Einfluss auf die Geschicke des Reiches. Für alle gelten aber die folgenden
Punkte bzw. gilt ein Punkt nur für eine bestimmte Gruppe von Adeligen so ist
dies aus dem Punkt ersichtlich.
Rechte, Pflichten, Bestimmungen & Anforderungen von
Adeligen:
(Differenzen und
Gemeinsamkeiten mit dem Dragon Sys):
Betitelung & Anrede
von Adeligen:
Jede/r Adelige hat das
Recht erstens mit seinem/seinen bzw. ihrem/ihren richtigen Titel betitelt zu
werden und zweitens richtig angesprochen zu werden. Wird ein/e Adelige/r nicht
mit dem richtigen Titel oder Anrede angesprochen so obliegt es ihm/ihr den
Gesprächspartner/die Gesprächspartnerin darauf hinzuweisen. Ignoriert der/die
Gesprächspartner/in dann weiterhin seinen/ihren Titel so kann der/die Adelige
den Delinquenten vor Gericht stellen lassen. Höhere Lehnadelige haben
zusätzlich das Recht bei einer solchen Beleidigung durch einen niedrigeren
Lehnadeligen diesen zum Duell zu fordern. Macht der/die Adelige den/die
Gesprächspartner/in allerdings nicht auf seinen Fehler aufmerksam so verwirkt
der/die Adelige sein Recht obiges zu tun. Obiges gilt auch dann wenn dem/der
Adeligen eine Missachtung seines/ihres Titels von jemand anderes berichtet
wird. Ein höherer Adeliger kann auch die „Ehre“ eines niedrigeren oder höheren
Adeligen schützen und für ihn/sie „Wort“ ergreifen. Jede/r Adelige besitzt auch
das Recht das bei offiziellen Anlässen ein Herold seine/ihre Anwesenheit mit
vollem Namen und allen Titeln verkündet. Adelstitel die von anderen Reichen
verliehen worden sind können, müssen aber nicht verlesen werden. Ob sie
verlesen werden liegt im Ermessen des jeweiligen „Gastgebers“ bzw. der
jeweiligen Gastgeberin. Die Entscheidung fällt aber fast immer zugunsten des
Verlesens aus, da es ansonsten als Unhöflichkeit ausgelegt werden könnte es
nicht zu tun. Jede/r Adelige hat das Recht ein „von“ in seinem/ihrem Namen zu
führen, bei Personen die keinen Vor- und Nachnamen besitzen, wird das wie folgt
gehandhabt: „Name“ von „Ort der Verleihung“ . Ein Beispiel hierzu: Norbert ein
Waisenkind ist Abgänger einer Magierakademie von Alinja, sein vollständiger
Titel würde also dem entsprechend „Adepticus Minor Norbert von Alinja“ lauten. Heiraten zwei Adelige so können Sie
sich entscheiden ob Sie beide ihren Namen behalten, einen gemeinsamen Namen
annehmen oder einen Doppelnamen führen. Gleiches gilt wenn ein/e Adelige/r
eine/n Bürgerliche/n heiratet. Ein
eventueller Armeerang wird bei Adeligen fast immer als letztes genannt. Es sei
denn der Adelige bekleidet zusätzlich noch weitere „Bürgerliche“ Titel wie zum Beispiel den Titel eines
Handwerkmeisters, in diesem Fall werden alle „Bürgerlichen“ Titel nach dem
Armeerang geführt. Sie werden natürlich auch dann als letztes geführt, wenn der
Adelige keinen Armeerang führen sollte. Es wird immer nur die „höchste“ Anrede
bei der Anrede verwendet. Eine Liste der Titel und „Anreden“ findet sich weiter unten. Der Titel wird
verwendet wenn über jemanden gesprochen wird oder wenn die Titel verlesen
werden und auch wenn sich der/die Adelige vorstellt. Wird über einen Adeligen
gesprochen muss nur der erste (höchste) Titel genannt werden. Die Anrede wird
verwendet wenn jemand den Adeligen direkt und persönlich anspricht. Es dürfen
nur Titel beansprucht werden die auch wirklich existent sind und die zustehen.
Titel zu verwenden die nicht existieren und nicht zustehen steht unter strenger
Strafe. Des Weiteren gelten die unter: Ausbildung & Verleihung von
Adelstiteln, Wahlen von Adeligen und Bürgern & Einheiraten von Lehnadeligen
in andere Lehen, Andere Völker, andere Titel innerhalb der Völker, andere Titel
im Allgemeinen, Rücktritt von Ämtern, Absetzung von Adeligen, Streichung von
Titeln & Ansprüchen, gemachten Aussagen im vollem Umfang und besonders
bezogen auf die Betitelung und Anrede von Adeligen. Einige Beispiele für die
Anrede (unter Beachtung der oben genannten Punkte): ein Freiherr und Hauptmann
ist auf einem Ball und lässt seine Titel von einem Herold verlesen: Freiherr
Stefan von Jolten und Hauptmann. Wird der Freiherr während des Balls von
jemanden angesprochen so ist die Anrede: Euer Hochwohlgeboren. Ein anderes
Beispiel: eine Gräfin, Omnimaga und General: Omnimaga Ulrike von Wetzstein,
Gräfin von X und General. Wird Sie während des Balls angesprochen so wäre die
Anrede: Euer fürstliche Hoheit. In diesem Fall wäre der magische Titel zuerst
verlesen worden weil er höher ist als der Lehntitel, gleiches gilt für die
Anrede.
Respektsbezeugung:
Lehnadelige haben vor
normalen Bürgern den Anspruch auf besondere Formen der Respektsbezeugung.
Ritter/Ritterinnen, Herren/Damen haben den Anspruch auf Senken des Kopfes.
Barone/Baroness haben Anspruch auf einen Knicks mit Senken des Kopfes.
Grafen/Gräfinnen, Markgrafen/Markgräfinnen haben Anspruch auf eine Verbeugung
mit Senken des Kopfes. Fürsten/Fürstinnen, Herzöge/Herzoginnen haben Anspruch
auf einen Kniefall mit Senken des Kopfes. Prinzen/Prinzessinnen,
Könige/Königinnen haben Anspruch auf einen Kniefall mit tiefer Verbeugung und
Senken des Kopfes. Alle Formen der Respektsbezeugung werden solange
Aufrechterhalten bis der Lehnadelige die Person passiert hat oder erlaubt hat
aufzublicken bzw. aufzustehen.
Lehnadelige die über einem anderen Lehnadeligen stehen müssen natürlich keine
Respektsbezeugung erweisen. Lehnadelige die unter einem anderen Lehnadeligen
stehen müssen nur die Stufe der Respektsbezeugung erweisen die entsprechend dem
Unterschied zwischen Ihrem und dem Titel des anderen Lehnadeligen besteht. Das
bedeutet nun dass ein Ritter gegenüber einem Grafen keine Verbeugung erweisen
muss sondern er nur einen Knicks mit Senken des Kopfes erweisen muss, während
ein Baron gegenüber dem gleichen Grafen dann nur seinen Kopf senken müsste.
Ausnahme hiervon ist der König/die Königin bei Ihm/Ihr haben alle Adeligen den
Kniefall mit tiefer Verbeugung und Senken des Kopfes zu zelebrieren, bis auf
die Fürsten/Fürstinnen und Herzöge/Herzoginnen diese haben „nur“ den Kniefall
mit Senken des Kopfes durchzuführen. Für Titulaturadelige, Klerikaladelige und
Magieradelige gilt Sinngemäß das Gleiche, jedoch wird dieses nur dann
durchgeführt wenn der Titel offiziell verkündet wird oder bekannt ist.
Wappen & Banner:
Jede/r Adelige hat das
Recht ein Wappen, ein Kleinwappen, Siegel, Wappenfarben und ein Banner zu tragen.
Kleinwappen sind aus Metall gegossene Wappen. Hierbei gelten aber besondere
Regeln in Melthron: Lehnadelige tragen das Wappen, Kleinwappen, Siegel,
Wappenfarben ihres Lehens (und diese Wappen sind fest vergeben) und darüber das Wappen, Kleinwappen ihres
Lehnherren/ihrer Lehnherrin. Bei Wappenschilden entfällt diese Regelung, hier
ist nur das Wappen des Lehens zu tragen. Bei Bannern werden einfach zwei Banner
geführt (rechts vom Blickpunkt des Trägers aus das Lehnwappen und links davon
das Wappen der Lehnherrin/des Lehnherren). Titulaturadelige tragen das Wappen,
Kleinwappen, Siegel, ggf. Wappenfarben und ggf. das Banner dessen der ihnen
diesen Titel verliehen hat. Klerikale
Orden und Kirchen tragen (im Normalfall) die „Wappen“, „Kleinwappen“,
„Siegel“, „Wappenfarben und „Banner“ ihres Gottes/ihrer Göttin. Magier/innen
tragen das Wappen, Kleinwappen, Siegel ggf. Wappenfarben und ggf. das Banner
der Schule oder Akademie an der Sie ihre (letzte) Prüfung abgelegt haben (und
die meisten Magier/innen legen nach Möglichkeit alle ihre Prüfungen an der
gleichen Schule oder Akademie ab). Knappen (auch klerikale), Knappinnen (auch
klerikale), Kammerzofen, Kammerpagen, Novizen, Novizinnen, Lehrlinge, Studiosi
und Studiosa, tragen das Hauptwappen (bei Magiern und Klerikern das magische
oder klerikale Wappen) ihres/ihrer „Lehrmeisters/Lehrmeisterin“. Ritter,
Ritterinnen, Reichsritter, Reichsritterinnen, Damen, Herren, Edeldamen,
Edelherren tragen jeweils das Wappen, Kleinwappen, Siegel, Wappenfarbe und ggf. Banner ihres Lehnherren. Änderungen an
Wappen, Kleinwappen, Siegel, Wappenfarben und Bannern oder gänzlich neue
Wappen, Kleinwappen, Siegel, Wappenfarben und Banner dürfen nur vom König/der
Königin selbst genehmigt werden. Wird ein Siegel von mehreren Personen benutzt,
so darf dieses durch die Initialen des „Benutzers“ modifiziert werden. Sollten Initialen doppelt
vorkommen so darf eine weitere Modifikation(zusätzliche Buchstaben) erfolgen.
Titulaturadelige, Klerikeradelige, Magieradelige die ein Lehen verliehen bekommen
haben tragen das Wappen ihres Lehens entsprechend den obigen Regeln. Es ist
ihnen aber erlaubt ihre anderen Wappen als „Kleinwappen“ nach Wichtigkeit von
oben nach unten, an ihrer Kleidung, zu führen. Bei mehreren Siegeln werden
diese nach Wichtigkeit von links nach rechts sortiert. Banner werden hinter
dem Banner des Lehens und ggf. hinter dem Banner des Lehnherren/der Lehnherrin
geführt. Das obige gilt auch umgekehrt für Lehnadelige denen ein
Titulaturtitel, Klerikaler Titel oder ein Magischer Titel verliehen wurde. Das
Gefolge von Lehnadeligen darf Kleinwappen tragen dies hängt aber vom
Lehnherren/der Lehnherrin ab. Eine Unterscheidung der Kleinwappen wird des Weiteren
wie folgt getroffen: Adelige ab dem „Landadel“ tragen „goldene“ Kleinwappen,
Kleinadelige tragen „silberne“
Kleinwappen und Bedienstete, einfaches Gefolge etc. tragen bronzene
Kleinwappen. Für die Armee und kämpfende Orden/Kirchen gelten besondere Regeln
was das Wappenrecht und das Bannerrecht betrifft.
Kronen:
Kronen werden
nur zu außergewöhnlich Anlässen getragen. Jede Stufe der Lehnadeligen, ab dem
Titel eines Barons/einer Baroness, besitzt eine spezifische Art Krone die
bestimmte Anforderungen und Bedingungen entsprechend des Ranges erfüllen muss.
Dies Anforderungen und Bedingungen sind im Folgenden:
Baron/Baroness:
einfacher verzierter Reif, Graf/Gräfin: verzierter Reif mit so vielen Kugeln
wie die Grafschaft Baronien besitzt. Markgraf/Markgräfin: verzierter Reif mit
so vielen Kugeln wie die Grafschaft Baronien besitzt und die gleiche Anzahl an
„Zacken“. Fürst/Fürstin: verzierter Reif mit so vielen Kugeln wie das
Fürstentum Baronien besitzt. Herzog/Herzogin: verzierter Reif mit so vielen
Kugeln wie das Fürstentum Baronien besitzt und die gleiche Anzahl an „Zacken“.
König/Königin: aufwendig verzierte Krone mit so vielen Edelstein besetzten
Kugeln oder Zacken (oder eine Mischung aus beiden) wie das Königreich Baronien
besitzt. Einzige Krone die ansonsten fast völlig frei gestaltet werden darf. „Zacken“
sind Kugeln die sich auf einer Art „Stange bzw. Erhöhung“ befinden und so über
die anderen Kugeln hervorragen.
„Vorgezogene“
Vorsprache:
Die Vorgezogene Vorsprache
bedeutet dass sich der/die zuständige Adelige sobald wie möglich das Anliegen
des Vorsprechenden anhört und sich ggf. darum kümmert bzw. weiteres veranlasst.
Für Lehnadelige bezieht sich das immer auf
ihren Lehnherren/ihre Lehnherrin, allerdings wird keine anderer
Lehnadelige einen anderen Lehnadeligen nicht anhören, nur weil er nicht seinem
Lehen untersteht (wie auch unter Privilegien bei Hofe erwähnt). Das Recht der
anderen Adelstitel zur vorgezogenen Vorsprache wird bei den einzelnen
Adelstiteln (außer Lehnadel s.o.) detailliert aufgeführt.
Fehderecht:
So gesehen existiert kein
Fehderecht in Melthron. Kein/e Adelige/r darf in oder außerhalb Melthron
jemanden den Krieg erklären. Dieses Recht der Kriegserklärung obliegt alleine
dem König/der Königin in Abstimmung mit den fünf Fürsten/innen. Jede/r Adelige
darf sich aber gegen jedweden Angriff
oder Bedrohung verteidigen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Es ist
ihm aber nicht erlaubt über seine Lehngrenzen hinaus zu operieren (außer er hat
eine entsprechende Sondergenehmigung), eine Ausnahme hiervon ist aber das sich
der/die Lehnadelige auf einer Reise befindet, in diesem Fall wird allerdings
erwartet das er sich nur verteidigt und sich dann an die zuständigen
Autoritäten wendet (wenn ihn diese Autoritäten aber um Hilfe bitten ist dies
wieder eine ganz andere Sache). Werden diese Autoritäten von Melthron nicht
anerkannt, wird von den Adeligen erwartet dass Sie sich nach Möglichkeit
neutral verhalten. Es sei den die Situation widerspricht allem für das Melthron
steht, in diesem Fall darf jeder Adelige nach seinem Gewissen handeln, dann
jedoch nicht als Adeliger Melthrons, sondern als „Person“.
Duellrecht:
Das klassische Duellrecht
existiert in Melthron, aufgrund der Bedrohung von mehreren Seiten, nicht. Man
kann es sich einfach nicht leisten, gute Kämpfer bei einem Duell um die Ehre zu
verlieren. Es ist aber erlaubt ein Duell bis zum ersten oder den ersten drei
Treffern zu führen (sofern diese/r nicht tödlich ist/sind). Allerdings dürfen
nur Lehnadelige von höherem Stand einen Lehnadeligen von niedrigerem Stand zum
Duell fordern. Ein Duell darf nur gefordert werden wenn es sich alleine um eine
Ehrverletzung handelt, ein Vergehen oder ein Verbrechen darf nicht durch ein
Duell gesühnt werden, denn hierfür sind Gerichte zuständig.
Privilegien bei Hofe:
-Vorstellung &
Anhörung:
Wie unter Betitelung &
Anrede von Adeligen erwähnt hat der „Gast“ das Recht vorgestellt zu werden.
Auch sollte sich jede/r (Lehn-)Adelige die Probleme eines/einer anderen
(Lehn-)Adeligen anhören und ihn/sie nach besten Möglichkeiten unterstützen.
-Unterkunft:
Jede/r Lehnadelige und
jede/r Klerikaladelige hat Anspruch auf angemessene Unterkunft und Verköstigung
am Hofe eines Lehnadeligen. Ebenso besteht Anspruch auf einen Platz an der
Tafel des Lehnadeligen. Viele Höfe nehmen auch ohne weitere Probleme
Titulaturadelige oder Magieradelige für einige Nächte bei den gleichen
Vergünstigungen auf, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Natürlich ist es
z.B. einem Fürsten/einer Fürstin bewusst dass er/sie am Hofe eines Barons/einer
Baronesse nicht unbedingt mit dem gleichen Luxus rechnen kann wie an seinem/ihrem
eigenen Hof. Findet ein Konvent (von Adeligen, Kirchen oder Orden) statt so
darf ein/e Lehnadelige/r um Unterstützung von seinem Lehnherren/seiner
Lehnherrin bitten, da dies für eine einzelne Baronie oder Grafschaft teilweise
nicht alleine zu bewältigen ist.
-Schutz:
Jeder „Gast“ am Hofe eines
Lehnherren/einer Lehnherrin steht unter dem Schutz des/der selbigen. Natürlich
kann ein Baron/eine Baroness nicht unbedingt den gleichen Schutz wie ein
Fürst/eine Fürstin gewähren. Findet ein Konvent (von Adeligen, Kirchen oder
Orden) statt so darf ein/e Lehnadelige/r um Unterstützung von seinem
Lehnherren/seiner Lehnherrin bitten, da dies für eine einzelne Baronie oder
Grafschaft teilweise nicht alleine zu bewältigen ist.
Verwaltung
und Hofhaltung des Lehens:
Die Verwaltung
und das Regieren über ein Lehen stellt für einen Lehnadeligen eigentlich die
Hauptaufgabe seiner Tätigkeit dar. In seinen Aufgabenbereich fallen zum
Beispiel das Eintreiben der Steuern, die Planung und der Bau von
Befestigungsanlagen, das Sorgen für Recht und Ordnung, wozu dann auch die
Rechtssprechung und das Schützen der Untertanen und des Lehens im Allgemeinen
gehört, die Planung und Ausführung der meisten Vorhaben im Lehen usw.
Lehnübergreifende Tätigkeiten und Aufgaben werden entweder von den nächst
höheren Lehnadeligen verwaltet bzw. wahrgenommen oder aber von einem
Ministerium oder einer Kanzlei des Königreiches. Bei größeren Bedrohungen eines
Lehens wird meistens die Armee zu Hilfe gerufen/geschickt. Egal ob der
Lehnadelige in einer Hütte, einem Wehrdorf, einem Turm, einer Binge, einer Burg
oder sogar einer Feste residiert er hat drei Hauptaufgaben wahrzunehmen:
Repräsentation, Verwaltung und die Erste Verteidigung des Lehens und des
Königreiches. Für seine Aufgaben unterstehen dem Lehnadeligen, je nach Größe
und Vermögen des Lehens, mehr oder weniger Untergebene. Die Personen des Lehens
die den Lehnadeligen beraten, werden auch gerne als Stab des Lehens bezeichnet.
Hierbei ist zwischen der Baronyenhofhaltung, der Grafenhofhaltung, der Fürstenhofhaltung
und der Königshofhaltung zu unterscheiden. Während bei allen vier Hofhaltungen
sicherlich mehr oder weniger Gesinde (Diener, Pagen, Köche, Schreiber,
Stallburschen etc.), Büttel und Soldaten vorhanden sind, unterscheiden sich die
Stäbe der einzelnen Hofhaltungen drastisch. Während eine ziemlich kleine und
„einfache“ Baronie vielleicht nur einen Haushofmeister (auch Kastellan
genannt), eine/n Ritter(in) und eine/n Herren/Dame besitzt, besitzt eine
Grafschaft meistens zusätzlich einen Hofkaplan (auch Hofgeweihter
genannt), einen Lehensvogt, einen Burgoffizier und eine/n Reichsritter(in). Die
Fürstenhofhaltung besitzt meistens noch zusätzlich einen Baumeister,
einen Hofmagier, einen Kammerherr (-dame), einen Hofherold, einen Küchenmeister, einen
Hofmedicus, einen Hofsänger, einen Jagdmeister, einen Schatzmeister, einen
Siegelmeister und einen Waffenmeister. Die Königshofhaltung umfasst dann alle
genannten Positionen mindestens einmal und zusätzlich noch ein Heer aus
Spezialisten. Es ist davon auszugehen das pro Lehnadeligen(und seiner Familie)
und Stabsmitglied insgesamt mit ca. 2 Bediensteten zu rechnen ist. Die Bediensteten verteilen sich dann wie
schon oben erwähnt auf Diener, Pagen, Köche, Schreiber, Stallburschen usw. Die
Anzahl der Büttel und Soldaten misst sich an der Gefährlichkeit und Lage des
Lehens, im Allgemeinen kann man aber ebenfalls mit mindestens zwei
Bütteln/Soldaten pro Lehnadeligen (und seiner Familie) und Stabsmitglied
rechnen. Ab einer bestimmten Anzahl von Soldaten ist zu überlegen zusätzlich zu
dem obligatorischen Ritter bzw. Offizier noch einen Burgweibel einzustellen,
der die Tätigkeiten der Büttel/Soldaten zusätzlich noch koordiniert und
überwacht. Hier könnte als grober Ansatz ein Burgweibel auf 12 – 25 Soldaten
dienen.
Wie schon
erwähnt ist jeder Lehnadelige auch gleichzeitig Mitglied des Militärs.
Allerdings sind die vom Lehnadeligen beschäftigen Büttel und Soldaten, eher als
Miliz und „Notreserve“ und weniger als Militärangehörige zu betrachten. Die
Angehörigen der „wirklichen“ Armee unterstehen ihrem jeweiligen Vorgesetzten,
dies mag in bestimmten Fällen auch der Lehnadelige auf dessen Landstrich Sie
sich befinden sein, meistens ist dies jedoch nicht der Fall. Genaueres über diese Unterteilung ist unter
der Rubrik Militär zu ersehen.
Lehensvereinbarungen:
Die Lehensvereinbarung
stellt eine Sammlung von Vereinbarungen, Erlassen, Anweisungen, Nachlässen und
„Gesetzen“ etc., die teilweise sogar nur
eine kurze Zeit gelten, dar. Lehensvereinbarungen gelten speziell für eine
Baronie, Grafschaft oder Fürstentum, dabei gilt immer dass im Falle von
widersprüchlichen Texten innerhalb der Lehensvereinbarung der neuere Text
Gültigkeit hat. Für den Fall das Texte aus der Lehensvereinbarung mit „höherem“
Recht (wie Grafschaftsrecht,
Fürstentumsrecht, Reichsrecht) kollidieren, gilt das höhere Recht. Es sei den
das Ministerium für Recht und Gesetz bestätigt und erlaubt den Text aus einer
Lehensvereinbarung gesondert. Allerdings muss in diesem Fall ein Vermerk in
beiden Texten mit Erläuterung der Unterschiede bzw. Ergänzungen getätigt
werden. Das Ministerium für Recht und Gesetz erhält jeweils eine Abschrift
jeder Lehenvereinbarung bzw. der Ergänzungen und Änderungen so das das
Ministerium auf dem „laufenden“ bleibt.
Das Aufheben und Streichen
von Texten bzw. Teilen von Texten ist ebenfalls möglich. Auch in diesem Fall
ist allerdings das Ministerium für Recht und Gesetz in Kenntnis zu setzen.
Typische Beispiele für Inhalte von Lehenvereinbarungen sind: Ernennung eines
(Ersten )Vertreters, „Wohnrecht“ eines in Rente gegangen Lehnadeligen, Erbrecht
von Lehnadeligen, Höhe von Renten, Höhe
der Einkünfte des Lehnadeligen, Jagdquoten, Menge an eingelagertem Getreide,
Umrechnung von Steuerabgaben wenn sie als Waren abgegeben werden, Lohntabellen
für Gesinde, spezielle Verbote und Gebote etc. usw. also alles was nicht durch
„höhere“ Rechte, Vereinbarungen und Gesetze etc. gedeckt ist.
Einkünfte:
Lehnadelige haben
Einkünfte durch ihr Lehen, Titulaturadelige haben Einkünfte durch ihren Titel, Klerikaladelige
haben Einkünfte (oder auch nicht) durch ihre/n Orden/Kirche und Magieadelige
haben Einkünfte durch ihre Tätigkeit (oder auch nicht). Das heißt nun auf gut
Mittelländisch das Lehnadelige einen Teil der Einkünfte ihres Lehens behalten
dürfen, wie viel das ist und wie viel sie abgeben müssen wird jedes zweite Jahr aufs neue während eines großen
Adelskonventes festgelegt. Im Normalfall variiert der Wert aber von 1 – 10 %.
Titulaturadelige erhalten so genannte Zuwendungen von Seiten des Königreiches,
eine Zuwendung ist ein festgelegter Wert den der/die Titulaturadelige nach Wahl in Teilen monatlich oder als ganzes
jährlich erhält. In diesem Sinn (der Einkünfte) sind „ehemalige“
Titulaturadelige die sich von ihrem Lehnadeligen Ehepartner scheiden lassen
haben, berechtigt eine Zuwendung in Höhe des ehemaligen (Ehe-)Titulaturtitels
einzufordern. Dies gilt nicht wenn die „ehemalige“ Titulaturadelige
wieder einen Lehn- oder Titulaturtitel führt. Stirbt ein/e Titulaturadelige/r
so erhält der Mann/die Frau des Titulaturadeligen diese Zuwendung (gilt nicht
für „ehemalige“ Titulaturadelige). Bedingung dafür das der Mann/die Frau des
Titulaturadeligen diese Zuwendung erhält, ist das der Ehebund mindestens 3
Jahre bestanden haben muss. Hinterlässt der/die tote Titulaturadelige Waisen so
erhalten diese bis zu ihrem 18 Lebensjahr die Zuwendung (gilt auch für
„ehemalige“ Titulaturadlige). Ist der Mann/die Frau/die Kinder des „toten“
Titulaturadeligen selbst Lehn-/oder Titulaturadelige so gilt diese Regelung nicht.
Die Kosten eines Titulaturtitels sind immer vom Verleiher/der Verleiherin
aufzubringen. Das bedeutet im Einzelnen das 90 % der Kosten durch Lehneinkünfte
gedeckt werden, während die restlichen 10 % vom Lehnadeligen selbst aus seinem
„Privatvermögen“ aufgebracht werden müssen. Eine Ausnahme von dieser Regelung
ist der König/die Königin, da hier die Kosten durch die Staatskasse gedeckt
werden. Eine zweite Ausnahme hiervon sind Lehnadelige die in „Rente“ gegangen
sind, hier sind die Kosten vollständig durch das Lehen aufzubringen. Diese Regelungen gelten nicht wenn der Titulaturadelige mit einem
Lehnadeligen verheiratet war (also geschieden ist), da in diesem Fall der
Lehnadelige (auch der König/die Königin) vollständig aus seinem Privatvermögen
für die Kosten aufzukommen hat. Wird ein Titulaturadeliger „befördert“ so hat
immer der/die jenige der/die die Beförderung durchgeführt hat ab diesem
Zeitpunkt die Kosten nach obiger Verteilung(für den neuen Titel) zu
tragen. Stirbt der Lehnadelige, oder
geht der Lehnadelige in Rente so übernimmt den Anteil der Kosten die aus seinem
Privatvermögen zu entrichten wären das Lehen oder das Königreich. Es sei hier
auf die Punkte die unter „Verleihung von Titeln“ genannt werden hingewiesen
(besonders was die Verleihung von Titulaturtiteln betrifft). Das Einkommen
eines Klerikaladeligen hängt von seinem Orden/seiner Kirche ab. Das Einkommen
von Magieadeligen hängt von der Tätigkeit und den Fähigkeiten ab. Einkünfte aus
Titeln können nur beansprucht werden wenn der Titel noch existiert. Ausnahmen
hiervon werden gesondert beschrieben (wie z.B. geschiedene „ehemalige“
Titulaturadelige, Verurteilte Lehnadelige denen der Lehntitel aberkannt wurde
denen aber eine Rente in Höhe eines Titulaturtitels zuerkannt wurde etc.). Alle
Einkünfte werden getrennt behandelt, ein Adeliger der zum Beispiel gleichzeitig
Lehnadelig und Titulaturadelig ist, erhält also Einkünfte aus seinem Lehen und
seinem Titel. Es gilt aber zu beachten das nur Titel bezahlt werden die auch
existieren, ein Kavalier/eine Hofdame der zum Baron/die zur Baroness
„befördert“ wurde verliert seinen
Anspruch auf Zuwendungen als Kavalier/Hofdame.
Rechte des männlichen
und des weiblichen Adels:
Der männliche und der
weibliche Adel besitzen genau die gleichen Rechte (haarkleinganzgenau dieselben).
Sollte in einer Beschreibung die männliche oder weibliche Form vergessen worden
sein, so gilt sie trotz allem als vorhanden.
Schutzpflicht (für
Schwache):
Jeder Adelige, aber vor allem Lehnadelige haben die Pflicht
Kranke, Schwache und Bedürftige zu schützen und ihnen nach ihren Möglichkeiten
zu helfen. Des Weiteren hat der (Lehn-)Adel dafür zu sorgen dass seine „Bürger“
vor Bedrohung, Belästigung und Unannehmlichkeiten bestmöglich geschützt sind
und werden. Und wenn das zum Beispiel bedeutet das sich der/die Lehnadelige
entscheiden muss ob er/sie lieber seine/ihre Burg für Vergnügungen
ausbauen lässt oder lieber eine neue Wehranlage errichten lässt, um seine/ihre
„Bürger“ zu schützen, so muss die Wahl in jedem Fall auf letzteres fallen. Auch
kann kein Adeliger einen anderen Adeligen oder Bürger verwehren Schutz vor
Bedrohungen in seiner Burg, Festung etc.
zu suchen. Für rein militärisch genutzte Anlagen mögen hier aber andere
Regelungen gelten.
Gefolge:
Adelige besitzen ab einem
bestimmten Titel meistens ein Gefolge das ihnen bei ihren Aufgaben zur Seite
steht und Sie unterstützt oder aber auch bedient, sich um die Pferde kümmert,
beschützt usw. Allerdings unterscheidet sich die Art und die Größe des Gefolges
stark durch die einzelnen Adelskategorien und Stufen. Während ein Lehnadeliger
Kleinadeliger wie zum Beispiel ein Ritter/eine Ritterin meistens ein Gefolge in
Form eines Knappen/einer Knappin mitführt, führen Lehnadelige Landadelige dann
schon ein stärkeres Gefolge aus (Reichs-)Rittern, (Edel-)Damen, (Edel-)Herren,
Dienern, Pagen, Herolden etc. mit sich. Lehnadelige sind die einzigen die
andere Lehnadelige als Gefolge mit sich führen. Lehnadelige Landadelige und
Hochadelige sind aufgrund ihrer Repräsentationspflichten dazu verpflichtet ein
Gefolge zu besitzen und dieses auch mit sich zu führen. Führt der
/die(Lehn-)Adelige eine Inkognitoreise (oder ähnliches) durch so ist es ihm/ihr
durchaus erlaubt ohne Gefolge zu reisen,
allerdings muss dem/der Adeligen dann auch klar sein das er /sie wahrscheinlich
anders behandelt wird als sonst. Titulaturadelige können müssen aber kein
Gefolge besitzen, wobei viele „höhere“ Titulaturadelige zumindest Diener,
Zofen, Pagen etc. zu ihrem Gefolge zählen können. Klerikaladelige führen je
nach Kirche/Orden entweder ein Gefolge oder kein Gefolge mit sich (wobei ein/e
Ordensmeister/in der/die alleine reist schwer vorstellbar ist). Magieradelige
führen je nach ihrem persönlichen Vorstellungen ein Gefolge oder kein Gefolge
mit sich (wobei auch hier ein/e Omnimagus ohne Begleitung schwer vorstellbar
ist).
Kämpferische
Voraussetzungen:
Während Lehnadelige nach
Möglichkeit alle im Zweikampf ausgebildet sein sollten, gilt dies für die
anderen Adeligen nicht unbedingt. Und auch bei den Lehnadeligen besteht ein
Unterschied zwischen den einzelnen Titeln, während ein/e
(Reichs-)Ritter/Ritterin sicherlich gut im Kampf bewandert ist, ist ein/e
(Edel-)Herr/Dame nicht unbedingt immer im kämpfen geübt. Aber auch andere
Lehnadelige haben mehr oder weniger Kampferfahrung, dies hängt vor allem davon
ab aus welcher „Schiene“ der/die Lehnadelige stammt. Während zum Beispiel ein
Baron der früher einmal Ritter war sicher sehr gut kämpfen kann, mag das bei
einem anderen Baron der früher einmal Herr war nicht zutreffen. Es ist
allerdings zu erwähnen dass jeder Lehnadelige dazu angehalten ist, seine
Fertigkeiten mit dem Schwert (Streitkolben, Axt, Armbrust etc.) stetig zu üben
und zu verbessern. Jeder Lehnadelige ist gleichzeitig auch Mitglied des
Militärs, hierfür hat jeder Lehnadelige in regelmäßigen Abständen an Übungen
teil zu nehmen. Aufgrund der verschiedenen Kampffertigkeiten der einzelnen
Adeligen, werden die Adeligen nach ihren Fertigkeiten verschiedene
Truppengattungen zugeteilt, so wäre es zum Beispiel wahrscheinlich das ein
zwergischer Baron der eine hohe Fertigkeit im Bauwesen hat einer Schanz- &
Sappeureinheit zugeteilt wird. Während eine Baroness die früher einmal Dame war
(und damit eher Verwaltungsaufgaben inne hatte) einer Versorgungs- &
Nachschubeinheit zugeteilt wird. Viele verdiente Angehörige des Militärs
erhalten irgendwann einen Titulaturtitel und so stellt das Militär eine
Möglichkeit dar in den Adelsrang aufzusteigen.
Pflichtausrüstung:
Während die meisten
Adeligen sich ihre „Ausrüstung“ aussuchen können, sind Lehnadelige zur
Unterhaltung einer bestimmten Ausrüstung verpflichtet. Diese Ausrüstung besteht
aus vielerlei verschiedenen Gegenständen und ist abhängig vom Titel des/der
Lehnadeligen und welcher Armeeeinheit er zugeordnet ist. Hier nun die „normale“
(Kampf-)Ausrüstung die jeder Lehnadelige zu unterhalten hat: eine Rüstung die
möglichst aus Metall bestehen sollte, ein Helm, zwei Wappenröcke wobei einer
das Wappen des Lehens und der andere das Wappen der Einheit trägt, ein
Langschwert oder ein 1 ½ Händer bzw. eine Streitaxt und ggf. spezifische Waffen
der Einheit. Des Weiteren sollte jede/r Lehnadelige noch einen Wappenschild als
auch verschiedenen Ersatzwaffen besitzen. Was andere Teile der Ausrüstung
betrifft, so existieren hier keine einheitlichen Regelungen, da sie einerseits
von Truppengattung zu Truppengattung unterschiedlich sind und daher durch
eigene Regelungen festgelegt werden, als auch vom Stand des/der Adeligen
abhängig sind. Welche Ausrüstung der/die Lehnadelige natürlich während normaler
Reisen mit sich führt ist im/ihr selbst überlassen, er/sie hat aber seine
„Grundausrüstung“ (die Kampfausrüstung)
nach Möglichkeit stets mit sich zu führen. Die einzige Ausnahme von dieser
Regel ist wenn der/die Adelige Inkognito reist.
Standesgemäße Kleidung:
Die standesgemäße Kleidung
gehört zu den Repräsentationspflichten des Adels. Selbst ein/e niedrige/r
Adelige/r sollte schon besser gekleidet sein als ein/e „normaler“ Bürger/in.
Während höherrangige Adelige noch mehr Wert auf ihre Kleidung legen sollten.
Besser gekleidet bedeutet nicht nur (oder nicht unbedingt) die Verwendung von
teureren Stoffen, sondern auch gute Verarbeitung und ein einheitliches
Erscheinungsbild. Auch sollte jede/r
Adelige so genannte Festgewandung besitzen. Festgewandung ist aufwendige und
prunkvolle Kleidung die der/die Adelige nur zu besonderen Anlässen trägt. Da
viele Völker in Melthron zusammen leben, mag es Unterschiede zwischen dem
Verständnis von standesgemäßer Kleidung geben, alles in allem sollte sich
der/die Adelige aber vom „normalen“ Bürger seines Kulturkreises unterscheiden
und als Adelige/r erkennbar sein.
Wohlgefälliges
Verhalten:
Adelige haben sich immer
wohlgefällig zu verhalten. Dies bedeutet dass sich der/die Adelige immer als
Vorbild sehen muss und sich daher auch wie ein Vorbild verhalten muss. Sei dies
nun auf dem Schlachtfeld oder in einer Wirtschaft. Der/die Adelige hat
auch für Melthron Einzustehen und das
Ansehen des Reiches (und seiner Repräsentanten) zu fördern. Dazu gehört auch
seine Unbestechlichkeit gegenüber zwielichtigen Angeboten. Durch sein Verhalten
muss der/die Adelige auch seine/ihre höhere Bildung erkennen lassen (und laut
grölend durch eine Wirtschaft zu ziehen gehört ganz sicher nicht dazu) und dem
normalen Bürger nach Möglichkeit mit Rat und Tat zur Seite stehen. Anderseits
soll der/die Adelige auch nicht affektiert wirken und sich beim „normalen“
Bürger unbeliebt machen (in Melthron existieren z.B. die Auswüchse das ein/e
Adelige/r im Imperativ Majestics von sich spricht nicht). Das wohlgefällige
Verhalten ist also ein Spagat zwischen gutem Benehmen und Bodenständigkeit. Und
eine Fürstin (oder ein Fürst, ein Baron etc.) die „inkognito“ auch einmal in
einer normalen Wirtschaft auftaucht und sich mit ihren Bürgern unterhält
gewinnt sicherlich viel Ansehen bei ihren Bürgern.
Verhalten in anderen
Reichen:
Über das Verhalten in
anderen Reichen kann nicht unbedingt eine einheitliche Aussage gemacht werden,
da sich viele Länder zu sehr von Melthron unterscheiden als das dies möglich
wäre. Im Allgemeinen gilt jedoch, dass sich der/die Adelige wohlgefällig und
„licht“ zu verhalten hat und sich an die Regeln des melthronischen Adels zu
halten hat. Auch soll der/die Adelige Melthron vorbildlich vertreten und für
Melthron einstehen. Ebenfalls hat sich der/die Adelige der Rechtssprechung des
jeweiligen Landes zu unterwerfen hat, sofern sich die Moral und die
Wertevorstellung des anderen Reiches nicht zu sehr von der melthronischen
unterscheidet (z.B. die Rechtssprechung in den Dunklen Reichen kann von einem
melthronischen Adeligen getrost ignoriert werden). Wird einem/einer
melthronischen Adeligen ein Verbrechen in einem anderen Reich vorgeworfen so
wird sich das Königreich Melthron darum bemühen dies auf diplomatischem Wege zu
lösen. Allerdings wird das Königreich ein vorschnell vollstrecktes Urteil
(besonders eine Todesstrafe) nicht gut heißen und sich ggf. auch Repressalien
vorbehalten.
Besonderheiten und
Abweichungen von diesen Punkten sind (fast) immer durch diplomatische Verträge
begründet.
Adelige aus anderen
Reichen:
Adelige aus andern Reichen
werden nach Möglichkeit so behandelt wie ihre melthronischen Pendants, dies ist
allerdings auch nur dann möglich, wenn erkennbar ist um was für einen Adeligen
es sich bei dem Gast handelt. Ausländischen Adeligen die Wert auf eine
besondere Behandlung legen, wird empfohlen sich vorher über einen
melthronischen Gesandten oder einen Diplomaten „anzukündigen“. Einem/einer
Adeligen aus einem anderen Reich steht die gleiche Behandlung wie einem
melthronischen Adeligen aber nicht zu, sondern sie basiert eher auf dem Respekt
vor dem anderen Reich. Hat ein anderes Reich aber den Respekt von Melthron
verspielt (aus welchen Gründen auch immer) so darf ein/e Adelige/r aus diesem
Reich auch keine besondere Behandlung erwarten. Es ist fast überflüssig zu
erwähnen, das Adelige von Reichen die sich mit Melthron im Krieg befinden,
wahrscheinlich sogar festgenommen werden. Besonderheiten und Abweichungen von
diesen Punkten sind (fast) immer durch diplomatische Verträge begründet.
Ausbildung &
Verleihung von Adelstiteln:
Die Verleihung des Lehntitels eines Ritters/einer Ritterin bzw. eines Herren/einer Dame darf ab dem Titel eines Barons/einer Baroness erfolgen. Die Verleihung des Lehntitels eines Reichsritters/einer Reichsritterin bzw. eines Edelherren/einer Edeldame darf ab dem Titel eines Grafen/einer Gräfin erfolgen. Die Verleihung von Lehntiteln ab dem Titel eines Barons/einer Baroness erfolgt wie unter Wahlen von Adeligen beschrieben. Die Nominierung von Lehntitelnanwärtern (Knappe/Knappin bzw. Kammerpage/Kammerzofe) erfolgt gemeinsam durch eine/n (Reichs-)Ritter/in bzw. eine/n (Edel-)Herren/Dame und den/die jeweilige/n Lehnherr/in. Beide Seiten können eine Nominierung ablehnen. Die Ausbildung zum Ritter/in bzw. Herr/Dame wird immer durch eine/n (Reichs-)Ritter/in oder eine/n (Edel-)Herren/Dame durchgeführt. Die Ausbildung beinhaltet einerseits das Erlernen von Lesen, Schreiben, Rechnen etc. und andererseits solch Dinge wie Benimmregeln, Wappenkunde, Kampfausbildung etc. Im Allgemeinen kann man sagen das die späteren Lehnadeligen auf ihre Rolle als Lehnadelige sehr gut vorbereitet werden und bei ihrem Ritterschlag bzw. ihrer Ernennung zum Herren/Dame sicher sein können, alles was notwendig ist um Melthron gut zu dienen erlernt zu haben. Der Titulaturadel besteht dann aus allen Adeligen, die für Ihre Verdienste um das Königreich geadelt worden sind, aber kein Lehen erhalten haben. Wer wen welchen Titulaturtiteln verleihen darf, ist unter den einzelnen Lehntiteln genau beschrieben. Es darf nur dann ein Titulaturtitel verliehen werden, wenn die unter Titel genannten „Bedingungen“ erfüllt wurden oder wenn es sich um Männer und Frauen von Lehnadeligen handelt. Jemanden einfach so einen Titulaturtitel ohne Begründung und ohne „Beweise“ für diese Begründung zu verleihen, gilt als Vergehen nach der Lex & dem Codex Melthronis. Die Männer beziehungsweise Frauen von Lehnadeligen, erhalten dann Titulaturtitel entsprechend der Adelsstufe ihres Ehepartners. Da es in einigen Völkern normal ist mehrere Männer/Frauen zu haben gilt diese Regelung allerdings nur für die „ersten“ drei Männer/Frauen des Lehnadeligen, wobei tote oder geschiedene Männer/Frauen nicht mitgezählt werden (Anmerkung des Autors: Mord steht unter strengster Strafe). Mit „ersten“ drei sind drei „Hauptfrauen/-männer“ gemeint, ein „umsortieren“ dieser Rangfolge über den 3. Rang hinaus gilt nominell als „Scheidung“ im Sinne der unter Einkünfte genannten Punkten und der Vereinbarungen über die Streichung von Titeln. Im Falle der Männer und Frauen von Markgrafen/innen, Herzogen/Herzoginnen, Reichsprinzen/ Reichsprinzessinnen und des Königs/der Königin wird der entsprechend nächst niedere Titulaturtitel vergeben da kein Titulaturtitel in ihrer Stufe existiert. Beim Reichsprinzen/der Reichsprinzessin existiert zwar ein gleichwertiger Titulaturtitel, hier erklärt sich der nächst niedere Titulaturtitel aber durch den Umstand, dass der Lehntitel nur vorübergehend ist. Steigt ein/e Titulaturadelige/e in den Lehnadel „auf“, so führt Er/Sie den Lehntitel und verliert somit (zumindest vorübergehend) den Titulaturtitel. Sollte der Titulaturtitel jedoch höher als der Lehntitel sein ist es erlaubt den höheren Titulaturtitel zusätzlich zu behalten, es wird in diesem Fall dann der Titulaturtitel zuerst genannt und dann der Lehntitel. Entsprechendes gilt wenn ein höherer Titulaturadeliger einen niedrigeren Lehnadeligen heiratet. Ebenso werden bestimmte Beamte der Kanzleien/Ministerien mit Titulaturtiteln entsprechend ihrer Stellung ausgezeichnet. Klerikeradel & Magieradel besteht dann aus den Klerikern und Magiern Melthrons (siehe auch Kirchen & Orden und Gilden (Magier in Melthron)). Wer wen welchen Klerikertitel bzw. Magiertitel verleihen darf, ist unter den einzelnen Klerikertiteln bzw. Magiertiteln genau beschrieben. Wird ein klerikalen, magischen Charakter mit einem Titulaturtitel geadelt oder ihm/ihr ein Lehen verliehen so erhält er/sie den Titulaturtitel/Lehntitel und den klerikalen/magischen Titel, wobei immer der höhere Titel zuerst und bei gleichen Titeln (z.B. Baron – Magus) zuerst der Lehntitel geführt wird. Das gleiche gilt natürlich auch für Lehnadelige/Titulaturadelige denen ein klerikaler/magischer Titel verliehen wird. Es gilt des Weiteren sinngemäß das, was auch bei Titulaturadeligen genannt wurde. In den ganz seltenen Fällen wo einem Kleriker/einer Klerikerin ein Magischer Titel oder umgekehrt verliehen wird, gilt auch hier das beide Titel geführt werden dürfen und ebenso das der höhere dann zuerst geführt wird. Bei „Beförderungen“ werden die Titel entsprechend der obigen Regelungen geprüft und ggf. angepasst. Die Ausbildung und Verleihung von Adelstiteln darf nicht am Elternhof erfolgen. Ebenso wenig darf die Ausbildung und Verleihung eines Adelstitels, an ein Kind, Frau/Mann oder Verwandte von Adeligen, in der ursprünglichen Baronie, Grafschaft oder dem Fürstentum erfolgen. Es darf keinem Verwandten oder Familienangehörigen ein Adelstitel verliehen werden (Ausnahme: gemeinsame Entscheidungen wie bei der Königswürde etc.). Dies bedeutet im einzelnen nun folgendes: Kinder von Adligen (und dazu zählen auch Magier) dürfen nicht von ihren Eltern selbst zu „Adeligen“ ausgebildet werden oder einen Adelstitel von ihnen verliehen bekommen, sie haben also den Elternhof (die Schule, die Akademie etc.) zu verlassen. Das gleiche gilt für Frauen/Männer von Adeligen als auch für Verwandte von Adligen. Genauso dürfen Familienangehörige und Verwandte von Adligen keine Ausbildung (zum Adeligen) in ihrer ursprünglichen Baronie (bei Angehörigen von Baronen/Baronessen), Grafschaft (bei Angehörigen von Grafen/Gräfinnen) oder ihrem Fürstentum (bei Angehörigen von Fürsten/Fürstinnen) absolvieren, sie haben also in eine andere Baronie, Grafschaft oder ein anderes Fürstentum zu „wechseln“. Das gleiche gilt sinngemäß für die Verleihung von Adelstiteln. Mit dieser R