Melthron

 

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Letztes Update am 21.08.2006

 

Für Personen die sich für das Projekt Melthron interessieren, hier meine Email Adresse: marcceras@gmx.net

 

Auf vielfachen Wunsch hier nun die Karte von Melthron:

bilder/fantasy.jpg (708 KB)

 

 So und jetzt viel Spaß beim lesen.

 

Melthron

 

Allgemeines & Übersicht:

 

Das Königreich Melthron, stolzes Land verschiedenster Völker mit langer und ruhmreicher Geschichte. Land der Berge, Land der Wälder, Land der Hügel, Land der Drachen…

 

Einwohner:       ungefähr 280000 Köpfe  (56 % Menschen, 20 % Elfen, 12 % Zwerge, 5 % Orks (Grünorks), 3 % Hobbits, 1 % Schmiedevolk, 3 % Sonstige Völker).

 

Hauptstadt:       Alinja, Reichsmark  (Fürstentum) Alinja

Fürstentümer: Fürstentum Bevoija (Norden), Fürstentum Coltar (Osten), Fürstentum Vondrak (Süden), Fürstentum Nehilia (Westen) und die unterstellten Grafschaften und Baronien.

 

Regierung         Monarchie mit Abwandlungen und Einschlägen einer Republik (z.B. König muss von den 5

& Stände:          Fürsten gewählt werden). Erklärung des Regierungssystems und der Rechte der Stände.

 

Diplomatie:       Verträge mit Nachbarn und der Status der Beziehungen mit Nachbarn. Einbürgerungs-vorschriften.

 

Gesetze:            Codex Melthronis, Lex Melthronis, Codex & Lex Finistare, Codex & Lex Panoris.

 

Religion:            Die 4 Drachen (Hauptreligion), alle anderen Lichten oder Neutralen Götter werden oder können verehrt werden. Aufführung (aller) in Melthron existierenden Kirchen und Orden. Liste der unterstützten, erlaubten und verbotenen Religionen.

 

Magie:                Aufführung (aller) in Melthron existierenden Magierschulen und Akademien, als auch Beschreibung der wichtigsten anderen Magiearten in Melthron. 

 

Militär:               2  stehende Heere + Reserveheere, den Fürstentümern, Grafschaften und Baronien untersteht kein Teil der Armee.

 

Orden &            Aufführung aller in Melthron existierender Orden und Vereinigungen auch der Magischen Vereinigungen: und Klerikalen.

 

Industrie &        überwiegend auf landwirtschaftlicher und handwerklicher Produktion basierend, des Handel:           Weiteren unter anderem Weinanbau, im Norden und Westen Holzschlag, im Süden

Erzförderung und „Metallproduktion“. Ebenfalls unter diesem Punkt sind Handelsvereinbarungen und auch andere „Produkte“ als die oben genannten zu finden.

 

Einkommen:     Steuern werden in bestimmten Prozentsätzen erhoben die je nach Gebiet differieren.

 

Kultur &             Melthron ist kulturell eine Mischung aus dem frühen Rom und der sehr frühen Lebensweise:        Renaissance.

                            Melthroner sind lebensfroh. Größtenteils Gleichberechtigung aller Völker und Geschlechter. Hoher Grad an „wissenschaftlichen“ Akademien und Bildungseinrichtungen. „Relativ“ hoher Bildungsstand und Toleranzpegel der Bevölkerung  durch das Zusammenleben vieler verschiedener Rassen. Das Leben in den Grenzprovinzen kann rau und  kriegerisch sein. Auch hat Melthron schon mehr als eine Schlacht gegen den ein oder anderen natürlichen als auch unnatürlichen Feind  im Inneren als auch im Äußeren  geschlagen und weiß daher wie es sich zur Wehr zu setzen hat.

 

Geschichte:      Die Geschichte  und Zeitrechnung des Königreiches Melthron. Von der ersten Erwähnungen, über die offizielle Entstehung, bis zur heutigen Zeit sind alle wichtigen Ereignisse zu finden.

 

Geographie:     gute 600KM in der Breite und 400 KM in der Länge messend gehört das Königreich Melthron nicht gerade zu den größten aber auch nicht zu den kleinsten Königreichen. Direkte Nachbarländer sind die Nordlandclans, Terra Nigra, Torog Nai, Drakara und Rabenstein.

Im Norden:        lichter umso weiter nördlich dichter werdender Eichenwald, östlich davon in Hügelwald und dann in Steppe übergehend, südlich und westlich ebenfalls in Hügelwälder und Hügel übergehend, ebenfalls südlich liegt ein größerer See.

Im Osten: Sumpflandschaft, im Westen in oben erwähnte Steppe und dann in Hügellandschaft übergehend, südlich ebenfalls in Hügellandschaft und dann in Berge übergehend.

Im Süden:         Gebirge(Drachenberge), nördlich Hügellandschaft.

Im Westen:        Dichter Wald (Brakischer Wald), östlich in Hügelwälder und dann in Hügellandschaft übergehend.

Im Zentrum:      flache fruchtbare Ebene umrahmt von Hügelketten.

 

Klima:                mildes gemäßigtes Klima von Frühjahr bis Herbst, teilweise sehr strenge kalte Winter (besonders im Süden).

 

Fauna:               normale Tierfauna wie Wild, Wölfe, Bären, Füchse, Biber etc. aber auch einige seltenere Spezies. Eine Besonderheit stellt das relativ große Vorkommen von Drachen im Süden dar.

 

Flora:                 normale Mitteleuropäische/Mittelländische Flora.

 

Outtime:            Outtime, Kontakte, Regeln, Erläuterungen, Tipps zum Lesen dieser Seiten etc.

 

Einwohner:

 

Insgesamt leben ca. 280000 intelligente Wesen in Melthron, Sie verteilen Sich wie folgt:

 

56 % Menschen, 20 % Elfen, 12 % Zwerge, 5 % Orks (Grünorks), 3 % Hobbits, 1 % Schmiedevolk, 3 % Sonstige Völker

 

Menschen:       ca. 156800 Menschen vor allem im zentralem Reichsgebiet und im angrenzendem Nordostens und Ostens des Königreiches angesiedelt.

Elfen:                 ca. 56000 Elfen, größtenteils Wald- und Auelfen, vor allem im Westen des Königreiches angesiedelt.

Zwerge:             ca. 33600 Zwerge vor allem im Süden und im Drachengebirge angesiedelt.

Grünorks:         ca. 14000 Grünorks vor allem im Osten angesiedelt. Ein bemerkenswerter Umstand ist das die Grünorks in Melthron mit den anderen Völkern in Frieden leben (vereinzelte feindliche Stämme ausgeschlossen). Grau-, Braun- sowie Schwarzorks werden in dieser Zählung nicht erwähnt da Sie nie „Frieden“ mit den anderen Völkern geschlossen haben und somit als Feinde und nicht als Bewohner des Königreiches gelten.

Hobbits:            ca. 8400 Hobbits vor allem im Nordwesten und Süden des Königsreiches angesiedelt.

Schmiedevolk: ca. 2800 Schmiedevolk vor allem im Drachengebirge angesiedelt. Eines der ungewöhnlichsten Völker des Königreiches aber doch so Zahlreich das Sie hier als eigenes Volk erwähnt werden. Sie sind sehr geschickt im Schmiedehandwerk.

Sonstige Völker:       ca. 8400  andere intelligente Wesen leben in Frieden und teilweise weit verstreut im Königreich Melthron wie Satiere, Wandler, … (bitte ergänzen, Vorschläge erwünscht).

 

Wie schon unter Kultur erwähnt herrscht ein friedliches Miteinander vor.

 

Hauptstadt und Reichsmark Alinja:

 

Alinja

Einwohner;       ca. 15800

Garnison:          250 Stadtwachen, Teile des 1. und 3. Garderegiments der 1. Armee.

 

Alinja,  gelegen in der gleichnamigen Reichsmark  im Zentrum von Melthron, ist mit ca. 15800 Einwohner die mit Abstand größte Stadt Melthrons und Hauptstadt des Reiches. Alinja nimmt eine relative große Fläche verglichen mit ihrer Bevölkerungszahl ein. Dies lässt sich dadurch erklären das die Stadt relativ „offen“ bebaut wurde, was dazu führt das die Stadt auch als „lichte Stadt“ bezeichnet wird, da es kaum enge, dunkle und verwinkelte Gassen gibt. Ein weiteres Merkmal sind auch die vielen großen offenen Plätze in der Stadt auf denen entweder Märkte, Prozessionen, Paraden, Feste, Theaterstücke oder andere Veranstaltungen stattfinden. Die Stadt selbst ist wohlhabend und ein Großteil der Bevölkerung ist der „Mittelschicht“ der Händler oder Gelehrten zu zurechnen.  Fragt man einen Bürger der Stadt was es mit den vielen Plätzen auf sich hat so wird er auf die Drachen verweisen und wohl scherzhaft bemerken das „Sie“ ab und an wohl einmal vorbei schauen würden. Will jemand genaueres darüber wissen wird der Gast wohl unweigerlich an den Haupttempel der Drachenkirche verwiesen. Wie es sich für eine Hauptstadt gehört wohnt in Alinja auch die königliche Familie und es existieren die üblichen Adelshäuser-/paläste, Ministerien und  Verwaltungsämter. Eine bunte Vielzahl von Tavernen und Gasthäusern unterschiedlicher Qualität ist ebenso zu finden wie alle möglichen Läden und Geschäfte und es existiert sogar ein Bordell in der Stadt. Bemerkenswert sind die vielen Theater und Schauspielhäusern die sich in der Stadt verteilen und es vergeht fast kein Abend an dem nicht irgendwo in der Stadt ein Fest oder eine kleine Feier stattfindet. Neben dem Drachenkult unterhalten auch noch einige andere Kulte Tempel in der Stadt wie zum Beispiel die Anhänger der Mystra, Helms, Tavernia usw.

Eine der ungewöhnlichsten Einrichtung in Alinja (und ganz Melthron) sind jedoch die Schulen an denen am Abend die Kinder, jeden Bürgers egal von welchem Stand sie sind, in einfachen Dingen wie Lesen& Schreiben, einfachem Rechnen usw. unterrichtet werden können. Die meisten reichen Familien schicken ihre Kinder jedoch an eine Privatschule während die ärmeren Familien gerne auf dieses Angebot zurückgreifen. Ebenfalls eine wichtige Rolle spielt die Magierakademie von Alinja, die fast einen Stadtteil für sich bildet und sich unter anderem auf die Ausbildung des Kampfmagiezweiges spezialisiert hat, aber auch andere Richtungen im Curriculum anbietet. Ebenso findet in Alinja die Ausbildung der Armee statt was wiederum manchmal für einigen Unwillen der Bürger sorgt wenn die Rekruten einen freien Abend haben und lautstark durch die Stadt ziehen, doch den Ausbildern ist es in den letzten Jahren gelungen dieses Problem mehr und mehr in den Griff zu bekommen. Die Ausbildungsstätten der Armee nehmen ebenfalls fast einen Stadtteil von Alinja ein. Ein weiterer Dreh- und Angelpunkt der Stadt ist der Binnenseehafen von Alinja der im südöstlichen Teil der Stadt liegt. 

 

Reichsmark Alinja

 

Die Reichsmark Alinja stellt eigentlich ein eigenes Fürstentum mit der Hauptstadt Alinja als Zentrum dar. Da die Stadt Alinja aber gleichzeitig die Hauptstadt des Königreiches ist fällt der Mark Alinja eine besondere Rolle als Kronprovinz zu. In dieser Eigenschaft ist das Amt des Fürsten von Alinja eine besondere Herausforderung aber auch eine Einschränkung. Eine Herausforderung weil der König direkt Berichte von „seiner“ Provinz hören möchte und der Fürst so durchaus, durch Ratschläge während der Gespräche mit dem König, Einfluss auf die Entscheidungen des Königs und damit des ganzen Reiches nehmen kann.  Eine Einschränkung weil der König wesentlich direkter und unmittelbarer in die Amtsgeschäfte des Fürsten eingreifen kann als das in den anderen vier Fürstentümern möglich wäre. Meist kann ein geschickter Fürst der Mark Alinja sich bei einer Vakanz des Königsamtes sich zu diesem machen (lassen).  Geographisch gesehen liegt die Reichsmark Alinja zentral in Melthron und ist aufgrund  ihrer flachen und fruchtbaren Landschaft als einziges Fürstentum für exzessive landwirtschaftliche Produktion geeignet. Eine weitere wichtige Einnahmequelle der Reichsmark ist die Fluss- und Binnenseeschifffahrt über den Schwarzen See. Auch die in der Provinz stationierten Armeeverbände sorgen für vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten unter der Bevölkerung. Verglichen mit der Landesgröße hat die Mark Alinja die höchste Bevölkerungsdichte aller fünf Fürstentümer. Die Reichsmark Alinja wird überwiegend von Menschen bewohnt.

 

Unterstellte Grafschaften und Baronien:

 

Grafschaft:                 Ilistar

         Baronien:          Garina, Esporn, Diamis

 

Grafschaft:                 Rovanis

         Baronien:          Lorina, Schwarzensee

Fürstentum Bevoija:

 

Das Fürstentum Bevoija mit seiner Hauptstadt Merant liege im Norden des Reiches und schließt direkt an die Reichsmark Alinja an und teilt sich mit dieser den Schwarzen See als Einnahmequelle. Der Schwarze See wird  so genannt weil das Wasser so tief ist das der See oftmals schwarz erscheint. Es ranken sich allerlei Gerüchte um den schwarzen See und niemand würde Nachts eine Überfahrt über den See wagen und auch die Fischer die mit dem See ihr täglich Brot verdienen halten sich Nachts nur in der Nähe des Ufers auf. Es wird gesagt das am Grunde des Sees eine alte Stadt ruht und die Seelen der Toten noch immer zur Wasseroberfläche kommen um unschuldige Seelen mit in die Tiefe zu reisen. Abgesehen von diesen Gerüchten besteht das Fürstentum Bevoja aus Hügelketten die im Süden beginnen und umso nördlicher man gelangt immer bewaldeter werden bis Sie in einen erst lichten und dann immer dichter werdenden Eichen- und Mischwald übergehen. Das Fürstentum lebt abgesehen von der Fluss- und Binnenseeschifffahrt und dem Fischfang, vom Weinanbau und kargem Feldfrüchteanbau in den südlichen Hügelketten des Fürstentums. Die landwirtschaftliche Produktion reicht aber trotzdem aus um einige wenige landwirtschaftliche Produkte zu exportieren die aber bei weitem vom Weinexport übertroffen wird. Des Weiteren sorgen die reichen Wildbestände im Norden für eine stetige Nahrungs- und Einnahmequelle und auch der Holzschlag im Norden trägt sein übriges dazu bei den Norden zu einem reichen Fürstentum zu machen. In den Nordwestlichen Wäldern berichten Jäger und Holzfäller immer wieder das Sie auf uralte verlassene Siedlungen und Hügelgräber gestoßen sind, es ist nicht bekannt von wem diese frühen Siedlungsspuren stammen und was die Siedler dann wiederum zur Aufgabe getrieben hat. Das nördliche Fürstentum wird Hauptsächlich von Menschen und Elfen bewohnt.

 

Unterstellte Grafschaften und Baronien:

 

Grafschaft:                 Weinland

         Baronien:          Helorn, Berandes, Elyan, Estira, Pronistra

Grafschaft:                 Grünmeer

         Baronien:          Astyn, Melistree, Jevendar, Byratin

Grafschaft:                 Nordwalde

         Baronien:          Pechbaum, Baumkron, Velor, Uloran

Grafschaft:                 Eichenwalde

         Baronien:          Avendur, Correndor, Deluhn, Silande, Yervor

 

Fürstentum Coltar:

 

Das Fürstentum Coltar schließt wie alle Fürstentümer an die Reichsmark Alinja an und liegt im Osten des Königreiches. Es wird umso weiter man nach Osten gelangt karger und rauer und auch die Bevölkerungsmischung verändert sich. Die Hauptstadt von Coltar ist Karsai und liegt relativ weit südöstlich. Im Westen von Coltar befinden sich noch einige fruchtbare Flachlandebenen die dann allmählich in fruchtbare Hügelketten übergehen. Diese Hügelketten eigenen sich aber nur für den Anbau von Hopfen und Nahrungsmitteln und weniger für den Anbau von Wein und werden umso weiter man nach Osten kommt zunehmend bewaldeter und dann auch immer felsiger, bis Sie schließlich in eine felsige Tundra/Steppe übergehen. An diese Tundra/Steppe schließt dann weit im Nordosten der Nebelsumpf an. Der Nebelsumpf stellt auch die natürliche Grenze zwischen Melthron und Galthron (Nordlandclans) dar. Während im Nordwesten noch die Ausläufer des großen Eichenwaldes zu finden sind existieren im Süden von Coltar bewaldete Hügelketten die dann in die Drachenberge übergehen. Wobei in diesen Bergabschnitten des Drachengebirges auch einige menschliche Bergwerkscompagnieen neben ihren zwergischen Kontrahenten existieren. Landwirtschaft kann fast nur im Westen und an den Flussläufen betrieben werden, daher sind viele Gebiete von Coltar auf Nahrungsmittelkäufe angewiesen. Während im Süden diese Käufe durch den Metall- und Mineralienabbau und im Norden durch Holzschlag finanziert werden muss sich die Bevölkerung im Osten ihre Nahrungsmittel fast ausschließlich durch Handel und Torfabbau finanzieren. Einnahmequellen des Fürstentums Coltar sind seine Bier-, Metall- und Mineralproduktion und der Holschlag und der Torfabbau. Das Fürstentum Coltar ist weder besonders wohlhabend noch ist es als arm zu bezeichnen. Gelegentlich kommt es an der Grenze zwischen Melthron und Galthron zu kleineren Scharmützeln wenn Plündergruppen der Südclans von Galthron einen Plünderungsversuch nach Melthron starten. Aufgrund dieses Umstandes ist die Beziehung zwischen Melthron und Galthron bisweilen angespannt. Fast alle Städte, Dörfer und Höfe im Osten sind daher mehr oder weniger als Wehranlagen angelegt und auch die hohe Zahl an Garnisonen, Festungen und Burgen trägt diesem Umstand Rechnung. Während im Westen und im bewaldeten Norden des Fürstentums überwiegend Menschen leben, leben im Süden Menschen und Zwerge und im Osten Menschen und Grünorks zusammen.

 

Unterstellte Grafschaften und Baronien:

 

Grafschaft:                 Osthag

         Baronien:          Ostara, Etora, Trockental, Geschorrn

Grafschaft:                 Kaleron

         Baronien:          Keldor, Lanustoras, Parendon, Nebelheim

Grafschaft:                 Karon

         Baronien:          Corox, Vakam, Borkisch, Blunesch

Grafschaft:                 Vakarn

         Baronien:          Bresnisch, Kandusch, Nerondosch, Holoria

 

Fürstentum Vondrak:

 

Das Fürstentum Vondrak liegt im Süden des Königreiches und schließt ebenfalls wie alle Fürstentümer an die Reichsmark Alinja an. Die Hauptstadt des Fürstentums Vondrak ist Finsterbrück. Das Fürstentum Vondrak besteht größtenteils aus Wald, Hügeln und Bergen. Während im Norden von Vondrak noch fruchtbare Hügelketten existieren gehen diese Hügelketten schnell in Gebirge über umso weiter man nach Süden gelangt. Im Westen des Fürstentums Vondrak sind noch dichte Ausläufer des Brakischen Waldes zu finden. Sein Einkommen bestreitet das Fürstentum größtenteils aus den hier ansässigen Metallproduktionsstätten die von Waffen über Pflugscharen bis hin zu Besteck alles herstellen was das Herz begehren mag. Auch wird in den Drachenbergen viel Edles Metall und Edles Gestein gewonnen was ebenfalls zum Wohlstand des Landes beiträgt. Aber auch die im Norden ansässige Weinproduktion trägt einen guten Teil zum Reichtum bei. Die Landwirtschaftliche Produktion im Norden reicht im Normalfall gerade so aus um die Bevölkerung zu versorgen und nach einem harten Winter kann es vorkommen dass das Fürstentum Vondrak auf Nahrungsmittelkäufe angewiesen ist. Zwei wichtige in ganz Melthron bekannte Orte befinden sich ebenfalls im Fürstentum Vondrak . Erstens die Akademie von A`Thaleya die sich zwischen den Grafschaften Grünbüttel, Finsterwalde und Korm befindet und zweitens die Drachenfeste eine von unbekannten Wesen erbaute riesige Feste die am Rand der Grafschaft Beron liegt und von der Drachenkirche genutzt und erforscht wird. Der Name Drachenberge oder Drachengebirge stammt daher weil sich in den Drachenbergen auffällig viele verschiedene Drachen aufhalten die aber im Normalfall davon absehen die Einwohner und Bürger von Melthron allzu sehr zu belästigen. Dieser Umstand wird einerseits der Drachenkirche und andererseits dem recht innigen Verhältnis der Einwohner von Melthron zu „Ihren“ Drachen zugeschrieben. Im Norden von Vondrak leben vor allem Menschen und Hobbits, während im Westen vor allem Menschen und Elfen und im Süden sich vor allem Zwerge und Angehörige des Schmiedevolkes das Land teilen.

 

Unterstellte Grafschaften und Baronien:

 

Grafschaft:                 Hügelingen

         Baronien:          Hügelwein, Günzingen, Finsterfels

Grafschaft:                 Lindgrim

         Baronien:          Carmat, Beron, Zurlac, Apepor

Grafschaft:                 Drakberge

         Baronien:          Hymar, Korm, Zandal

Grafschaft:                 Simolosch

         Baronien:          Felswald, Estragon, Gosch, Torasch       

 

Fürstentum Nehilia:

 

Das Fürstentum Nehilia schließt ebenso wie alle anderen Fürstentümer an die Reichsmark Alinja an und liegt im Westen des Königreiches Melthron. Die Hauptstadt des Fürstentums Nehilia ist Helias. Das Fürstentum Nehilia besteht fast ausschließlich aus Wäldern, Hügelketten und Gebirge. Im Osten des Fürstentums liegen Hügelketten die sich zum Landwirtschaftlichen Anbau eignen. Weiter westlich beginnt dann allerdings der Brakische Wald der abgesehen von den Handelsstraßen als fast undurchdringlich gilt. Im Norden geht der Brakische Wald in den Eichenwald des Fürstentums Bevoija über. Im Süden liegen Gebirgszüge der Drachenberge. Seine Nahrungsmittel bezieht das Fürstentum größtenteils aus der Jagd und den Feldfrüchten die im Westen des Fürstentums angebaut werden. Ex- oder Importe von Nahrungsmitteln hängen von Bedarf und Angebot ab. Einnahmequellen des Fürstentums sind die Gewinnung von Metall und anderen wertvollen Stoffen im Süden, Holzschlag im Westen und Norden, wobei der Holzschlag im Westen nur sehr gering ausfällt, als auch die Jagd und die darauf basierende Lederherstellung. Eine besondere Einnahmequelle stellen der Elfenwein als auch die Elfenstoffe und die anderen Produkte des alten Volkes dar. Im Norden und Osten von Nehilia leben größtenteils Menschen und Elfen. Während im Süden fast nur Zwerge leben, leben im Westen fast nur Elfen.

 

Unterstellte Grafschaften und Baronien:

 

Grafschaft:                 Lorgolosch

         Baronien:          Gugrosch, Barosch, Bozon, Sipan, Corrosch

Grafschaft:                 Westhag

         Baronien:          Entflur, Nolahr, Dimasch, Wiesenstein, Kassin

Grafschaft:                 Valandria

         Baronien:          Assil, Hismanis, Branis, Nahia, Varin

Grafschaft:                 Liasane

         Baronien:          Andor, Braha, Lettow, Norandia, Linuris

 

Regierung & Stände:

 

Allgemeines & Besonderheiten:

Das Regierungssystem von Melthron unterscheidet sich in einigen markanten Punkten von „normalen“  Monarchien oder Republiken. Es ist eine Mischung aus Monarchie und Republik. Melthron wird von einer Lehnensadelsschicht regiert allerdings mit einigen markanten Besonderheiten. Denn die Lehnadeligen in Melthron werden ab dem Titel eines Grafen/einer Gräfin gewählt. Zwar werden diese nicht von den Bürgern, sondern von anderen Lehnadeligen gewählt, da aber theoretisch jeder Bürger die Möglichkeit hat in den Lehnadel aufzusteigen ermöglicht dieses System einen grundlegenden Ansatz von Mitbestimmung. Ein weiterer Grund für die gute Entwicklung des Königreiches und die hohe Zufriedenheit seiner Bürger ist das die Lehnadelsschicht für die Bürger da ist und nicht umgekehrt. Damit das auch so ist, sorgt eine Vielzahl von Regeln (Verhaltenskodexen) und Gesetzen und die Bindung der Lehnadeligen zu „ihrem“ Land. Der wichtigste Grund hierfür ist aber wohl die „Ausbildung“ der Lehnadeligen, die sie von Anfang an auf diese schwierige Aufgabe vorbereitet. Grundsätzlich ist der höchste Lehnadelige und damit Herrscher des Königreiches der König/die Königin oder ein Königspaar. Diesem sind fünf Fürsten/Fürstinnen unterstellt. Den Fürsten sind dann wiederum die Grafen/Gräfinnen ihres Fürstentums unterstellt. Den Grafen sind dann die Barone/Baronessen ihrer Baronien unterstellt. Dem König/der Königin bzw. dem Königspaar, den Fürsten und den Grafen sind auch mehr oder weniger Reichsritter und Ritter unterstellt. Den Baronen sind schließlich im Normalfall einige Ritter unterstellt. Allen Lehnadeligen sind mehr oder weniger „Bürger“ des Reiches untergeben. Die Lehnadeligen herrschen über den ihnen unterstellten Landstrich, was die Verwaltung des Lehens, die Befriedung des Lehens (gegen Räuberbanden u. ä.), den Ausbau des Lehens, die Gerichtsbarkeit über seine Bürger und aller ansonsten anfallenden Aufgaben beinhaltet. Lehnübergreifende Aufgaben werden entweder von den nächst höheren Lehnadeligen verwaltet oder aber von einem Ministerium oder einer Kanzlei des Königreiches. Bei größeren Bedrohungen eines Lehens wird meistens die Armee zu Hilfe gerufen/geschickt. Jeder Lehnadelige ist auch gleichzeitig Mitglied des Militärs. Wie schon erwähnt wird ab dem Titel eines Grafen/einer Gräfin gewählt und zwar immer von der nächst niederen Lehnadelsgruppe, in diesem Fall also von den Baronen. Die Fürsten werden dann logischerweise von den Grafen und der König/die Königin bzw. das Königspaar von den Fürsten gewählt. Die Titulaturadeligen, Klerikeradeligen und Magieadeligen werden im Bezug auf die Regierung wie normale „Bürger“ behandelt, sie besitzen allerdings bestimmte Vergünstigungen gegenüber den normalen „Bürgern“. Dem König/der Königin beziehungsweise dem Königspaar steht jeweils ein gewählter Vertreter der Magiergilde als auch ein Vertreter der Drachenkirche und drei gewählte „Kleriker“ der anderen Kirchen und Orden als Berater/Beraterin zur Seite. Die Berater können natürlich einen gewissen Einfluss auf die Entscheidungen des Königs/der Königin beziehungsweise des Königspaares nehmen. Bürger von Melthron haben im Normalfall ein gutes und angenehmes Leben vor sich, auch wenn ihnen nichts geschenkt wird. Den Bürgern ist es erlaubt einen Gemeindevorsteher oder Bürgermeister zu wählen der für die Gemeinde/die Stadt das Wort führt, Vorschläge unterbreitet sowie den zuständigen Lehnadeligen in Belangen der Gemeinde/der Stadt berät. Jeder Bürger von Melthron kann sich eigentlich auf eine faire Behandlung durch die Obrigkeit verlassen und in dem seltenen Fall das es einmal nicht so ist, steht auch dem Bürger das Recht offen, die Obrigkeit vor Gericht stellen zu lassen. Sofern die Vorwürfe einen Funken Wahrheit enthalten versteht sich. Melthron toleriert keine dunklen Machenschaften oder Religionen/Kulte und verfolgte diese auf das schärfste und ohne Erbarmen. Hier nun die wichtigsten Unterschiede und Besonderheiten des Regierungssystems zu anderen Monarchien oder reinen Republiken und eine Erläuterung der melthronischen Stände:

 

Adel:

Der Lehnadel stellt aufgrund seines Lehnrechtes(überwiegend) die Regierung des Königreiches Melthrons. Das heißt der Lehnadel regiert(überwiegend) über das Land und seine Einwohner und nimmt so Einfluss auf die Entwicklung des Reiches. Die anderen Adeligen (Titulaturadel, Klerikeradel, Magieradel) haben mehr oder weniger Einfluss auf die Geschicke des Reiches. Für alle gelten aber die folgenden Punkte bzw. gilt ein Punkt nur für eine bestimmte Gruppe von Adeligen so ist dies aus dem Punkt ersichtlich.

 

Rechte, Pflichten, Bestimmungen & Anforderungen von Adeligen:

(Differenzen und Gemeinsamkeiten mit dem Dragon Sys):

 

Betitelung & Anrede von Adeligen:

Jede/r Adelige hat das Recht erstens mit seinem/seinen bzw. ihrem/ihren richtigen Titel betitelt zu werden und zweitens richtig angesprochen zu werden. Wird ein/e Adelige/r nicht mit dem richtigen Titel oder Anrede angesprochen so obliegt es ihm/ihr den Gesprächspartner/die Gesprächspartnerin darauf hinzuweisen. Ignoriert der/die Gesprächspartner/in dann weiterhin seinen/ihren Titel so kann der/die Adelige den Delinquenten vor Gericht stellen lassen. Höhere Lehnadelige haben zusätzlich das Recht bei einer solchen Beleidigung durch einen niedrigeren Lehnadeligen diesen zum Duell zu fordern. Macht der/die Adelige den/die Gesprächspartner/in allerdings nicht auf seinen Fehler aufmerksam so verwirkt der/die Adelige sein Recht obiges zu tun. Obiges gilt auch dann wenn dem/der Adeligen eine Missachtung seines/ihres Titels von jemand anderes berichtet wird. Ein höherer Adeliger kann auch die „Ehre“ eines niedrigeren oder höheren Adeligen schützen und für ihn/sie „Wort“ ergreifen. Jede/r Adelige besitzt auch das Recht das bei offiziellen Anlässen ein Herold seine/ihre Anwesenheit mit vollem Namen und allen Titeln verkündet. Adelstitel die von anderen Reichen verliehen worden sind können, müssen aber nicht verlesen werden. Ob sie verlesen werden liegt im Ermessen des jeweiligen „Gastgebers“ bzw. der jeweiligen Gastgeberin. Die Entscheidung fällt aber fast immer zugunsten des Verlesens aus, da es ansonsten als Unhöflichkeit ausgelegt werden könnte es nicht zu tun. Jede/r Adelige hat das Recht ein „von“ in seinem/ihrem Namen zu führen, bei Personen die keinen Vor- und Nachnamen besitzen, wird das wie folgt gehandhabt: „Name“ von „Ort der Verleihung“ . Ein Beispiel hierzu: Norbert ein Waisenkind ist Abgänger einer Magierakademie von Alinja, sein vollständiger Titel würde also dem entsprechend „Adepticus Minor Norbert von Alinja“  lauten. Heiraten zwei Adelige so können Sie sich entscheiden ob Sie beide ihren Namen behalten, einen gemeinsamen Namen annehmen oder einen Doppelnamen führen. Gleiches gilt wenn ein/e Adelige/r eine/n Bürgerliche/n heiratet.  Ein eventueller Armeerang wird bei Adeligen fast immer als letztes genannt. Es sei denn der Adelige bekleidet zusätzlich noch weitere „Bürgerliche“ Titel  wie zum Beispiel den Titel eines Handwerkmeisters, in diesem Fall werden alle „Bürgerlichen“ Titel nach dem Armeerang geführt. Sie werden natürlich auch dann als letztes geführt, wenn der Adelige keinen Armeerang führen sollte. Es wird immer nur die „höchste“ Anrede bei der Anrede verwendet. Eine Liste der Titel und „Anreden“  findet sich weiter unten. Der Titel wird verwendet wenn über jemanden gesprochen wird oder wenn die Titel verlesen werden und auch wenn sich der/die Adelige vorstellt. Wird über einen Adeligen gesprochen muss nur der erste (höchste) Titel genannt werden. Die Anrede wird verwendet wenn jemand den Adeligen direkt und persönlich anspricht. Es dürfen nur Titel beansprucht werden die auch wirklich existent sind und die zustehen. Titel zu verwenden die nicht existieren und nicht zustehen steht unter strenger Strafe. Des Weiteren gelten die unter: Ausbildung & Verleihung von Adelstiteln, Wahlen von Adeligen und Bürgern & Einheiraten von Lehnadeligen in andere Lehen, Andere Völker, andere Titel innerhalb der Völker, andere Titel im Allgemeinen, Rücktritt von Ämtern, Absetzung von Adeligen, Streichung von Titeln & Ansprüchen, gemachten Aussagen im vollem Umfang und besonders bezogen auf die Betitelung und Anrede von Adeligen. Einige Beispiele für die Anrede (unter Beachtung der oben genannten Punkte): ein Freiherr und Hauptmann ist auf einem Ball und lässt seine Titel von einem Herold verlesen: Freiherr Stefan von Jolten und Hauptmann. Wird der Freiherr während des Balls von jemanden angesprochen so ist die Anrede: Euer Hochwohlgeboren. Ein anderes Beispiel: eine Gräfin, Omnimaga und General: Omnimaga Ulrike von Wetzstein, Gräfin von X und General. Wird Sie während des Balls angesprochen so wäre die Anrede: Euer fürstliche Hoheit. In diesem Fall wäre der magische Titel zuerst verlesen worden weil er höher ist als der Lehntitel, gleiches gilt für die Anrede.

 

Respektsbezeugung:

Lehnadelige haben vor normalen Bürgern den Anspruch auf besondere Formen der Respektsbezeugung. Ritter/Ritterinnen, Herren/Damen haben den Anspruch auf Senken des Kopfes. Barone/Baroness haben Anspruch auf einen Knicks mit Senken des Kopfes. Grafen/Gräfinnen, Markgrafen/Markgräfinnen haben Anspruch auf eine Verbeugung mit Senken des Kopfes. Fürsten/Fürstinnen, Herzöge/Herzoginnen haben Anspruch auf einen Kniefall mit Senken des Kopfes. Prinzen/Prinzessinnen, Könige/Königinnen haben Anspruch auf einen Kniefall mit tiefer Verbeugung und Senken des Kopfes. Alle Formen der Respektsbezeugung werden solange Aufrechterhalten bis der Lehnadelige die Person passiert hat oder erlaubt hat aufzublicken bzw.  aufzustehen. Lehnadelige die über einem anderen Lehnadeligen stehen müssen natürlich keine Respektsbezeugung erweisen. Lehnadelige die unter einem anderen Lehnadeligen stehen müssen nur die Stufe der Respektsbezeugung erweisen die entsprechend dem Unterschied zwischen Ihrem und dem Titel des anderen Lehnadeligen besteht. Das bedeutet nun dass ein Ritter gegenüber einem Grafen keine Verbeugung erweisen muss sondern er nur einen Knicks mit Senken des Kopfes erweisen muss, während ein Baron gegenüber dem gleichen Grafen dann nur seinen Kopf senken müsste. Ausnahme hiervon ist der König/die Königin bei Ihm/Ihr haben alle Adeligen den Kniefall mit tiefer Verbeugung und Senken des Kopfes zu zelebrieren, bis auf die Fürsten/Fürstinnen und Herzöge/Herzoginnen diese haben „nur“ den Kniefall mit Senken des Kopfes durchzuführen. Für Titulaturadelige, Klerikaladelige und Magieradelige gilt Sinngemäß das Gleiche, jedoch wird dieses nur dann durchgeführt wenn der Titel offiziell verkündet wird oder bekannt ist.

 

Wappen & Banner:

Jede/r Adelige hat das Recht ein Wappen, ein Kleinwappen, Siegel, Wappenfarben und ein Banner zu tragen. Kleinwappen sind aus Metall gegossene Wappen. Hierbei gelten aber besondere Regeln in Melthron: Lehnadelige tragen das Wappen, Kleinwappen, Siegel, Wappenfarben ihres Lehens (und diese Wappen sind fest vergeben) und darüber das Wappen, Kleinwappen ihres Lehnherren/ihrer Lehnherrin. Bei Wappenschilden entfällt diese Regelung, hier ist nur das Wappen des Lehens zu tragen. Bei Bannern werden einfach zwei Banner geführt (rechts vom Blickpunkt des Trägers aus das Lehnwappen und links davon das Wappen der Lehnherrin/des Lehnherren). Titulaturadelige tragen das Wappen, Kleinwappen, Siegel, ggf. Wappenfarben und ggf. das Banner dessen der ihnen diesen Titel verliehen hat. Klerikale  Orden und Kirchen tragen (im Normalfall) die „Wappen“, „Kleinwappen“, „Siegel“, „Wappenfarben und „Banner“ ihres Gottes/ihrer Göttin. Magier/innen tragen das Wappen, Kleinwappen, Siegel ggf. Wappenfarben und ggf. das Banner der Schule oder Akademie an der Sie ihre (letzte) Prüfung abgelegt haben (und die meisten Magier/innen legen nach Möglichkeit alle ihre Prüfungen an der gleichen Schule oder Akademie ab). Knappen (auch klerikale), Knappinnen (auch klerikale), Kammerzofen, Kammerpagen, Novizen, Novizinnen, Lehrlinge, Studiosi und Studiosa, tragen das Hauptwappen (bei Magiern und Klerikern das magische oder klerikale Wappen) ihres/ihrer „Lehrmeisters/Lehrmeisterin“. Ritter, Ritterinnen, Reichsritter, Reichsritterinnen, Damen, Herren, Edeldamen, Edelherren tragen jeweils das Wappen, Kleinwappen, Siegel, Wappenfarbe und  ggf. Banner ihres Lehnherren. Änderungen an Wappen, Kleinwappen, Siegel, Wappenfarben und Bannern oder gänzlich neue Wappen, Kleinwappen, Siegel, Wappenfarben und Banner dürfen nur vom König/der Königin selbst genehmigt werden. Wird ein Siegel von mehreren Personen benutzt, so darf dieses durch die Initialen des „Benutzers“  modifiziert werden. Sollten Initialen doppelt vorkommen so darf eine weitere Modifikation(zusätzliche Buchstaben) erfolgen. Titulaturadelige, Klerikeradelige, Magieradelige die ein Lehen verliehen bekommen haben tragen das Wappen ihres Lehens entsprechend den obigen Regeln. Es ist ihnen aber erlaubt ihre anderen Wappen als „Kleinwappen“ nach Wichtigkeit von oben nach unten, an ihrer Kleidung, zu führen. Bei mehreren Siegeln werden diese nach Wichtigkeit von links nach rechts sortiert. Banner werden hinter dem Banner des Lehens und ggf. hinter dem Banner des Lehnherren/der Lehnherrin geführt. Das obige gilt auch umgekehrt für Lehnadelige denen ein Titulaturtitel, Klerikaler Titel oder ein Magischer Titel verliehen wurde. Das Gefolge von Lehnadeligen darf Kleinwappen tragen dies hängt aber vom Lehnherren/der Lehnherrin ab. Eine Unterscheidung der Kleinwappen wird des Weiteren wie folgt getroffen: Adelige ab dem „Landadel“ tragen „goldene“ Kleinwappen, Kleinadelige  tragen „silberne“ Kleinwappen und Bedienstete, einfaches Gefolge etc. tragen bronzene Kleinwappen. Für die Armee und kämpfende Orden/Kirchen gelten besondere Regeln was das Wappenrecht und das Bannerrecht betrifft.

 

Kronen:

Kronen werden nur zu außergewöhnlich Anlässen getragen. Jede Stufe der Lehnadeligen, ab dem Titel eines Barons/einer Baroness, besitzt eine spezifische Art Krone die bestimmte Anforderungen und Bedingungen entsprechend des Ranges erfüllen muss. Dies Anforderungen und Bedingungen sind im Folgenden:

Baron/Baroness: einfacher verzierter Reif, Graf/Gräfin: verzierter Reif mit so vielen Kugeln wie die Grafschaft Baronien besitzt. Markgraf/Markgräfin: verzierter Reif mit so vielen Kugeln wie die Grafschaft Baronien besitzt und die gleiche Anzahl an „Zacken“. Fürst/Fürstin: verzierter Reif mit so vielen Kugeln wie das Fürstentum Baronien besitzt. Herzog/Herzogin: verzierter Reif mit so vielen Kugeln wie das Fürstentum Baronien besitzt und die gleiche Anzahl an „Zacken“. König/Königin: aufwendig verzierte Krone mit so vielen Edelstein besetzten Kugeln oder Zacken (oder eine Mischung aus beiden) wie das Königreich Baronien besitzt. Einzige Krone die ansonsten fast völlig frei gestaltet werden darf. „Zacken“ sind Kugeln die sich auf einer Art „Stange bzw. Erhöhung“ befinden und so über die anderen Kugeln hervorragen.

 

„Vorgezogene“ Vorsprache:

Die Vorgezogene Vorsprache bedeutet dass sich der/die zuständige Adelige sobald wie möglich das Anliegen des Vorsprechenden anhört und sich ggf. darum kümmert bzw. weiteres veranlasst. Für Lehnadelige bezieht sich das immer auf  ihren Lehnherren/ihre Lehnherrin, allerdings wird keine anderer Lehnadelige einen anderen Lehnadeligen nicht anhören, nur weil er nicht seinem Lehen untersteht (wie auch unter Privilegien bei Hofe erwähnt). Das Recht der anderen Adelstitel zur vorgezogenen Vorsprache wird bei den einzelnen Adelstiteln (außer Lehnadel s.o.) detailliert aufgeführt.

 

Fehderecht:

So gesehen existiert kein Fehderecht in Melthron. Kein/e Adelige/r darf in oder außerhalb Melthron jemanden den Krieg erklären. Dieses Recht der Kriegserklärung obliegt alleine dem König/der Königin in Abstimmung mit den fünf Fürsten/innen. Jede/r Adelige darf sich aber gegen jedweden Angriff  oder Bedrohung verteidigen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Es ist ihm aber nicht erlaubt über seine Lehngrenzen hinaus zu operieren (außer er hat eine entsprechende Sondergenehmigung), eine Ausnahme hiervon ist aber das sich der/die Lehnadelige auf einer Reise befindet, in diesem Fall wird allerdings erwartet das er sich nur verteidigt und sich dann an die zuständigen Autoritäten wendet (wenn ihn diese Autoritäten aber um Hilfe bitten ist dies wieder eine ganz andere Sache). Werden diese Autoritäten von Melthron nicht anerkannt, wird von den Adeligen erwartet dass Sie sich nach Möglichkeit neutral verhalten. Es sei den die Situation widerspricht allem für das Melthron steht, in diesem Fall darf jeder Adelige nach seinem Gewissen handeln, dann jedoch nicht als Adeliger Melthrons, sondern als „Person“.  

 

Duellrecht:

Das klassische Duellrecht existiert in Melthron, aufgrund der Bedrohung von mehreren Seiten, nicht. Man kann es sich einfach nicht leisten, gute Kämpfer bei einem Duell um die Ehre zu verlieren. Es ist aber erlaubt ein Duell bis zum ersten oder den ersten drei Treffern zu führen (sofern diese/r nicht tödlich ist/sind). Allerdings dürfen nur Lehnadelige von höherem Stand einen Lehnadeligen von niedrigerem Stand zum Duell fordern. Ein Duell darf nur gefordert werden wenn es sich alleine um eine Ehrverletzung handelt, ein Vergehen oder ein Verbrechen darf nicht durch ein Duell gesühnt werden, denn hierfür sind Gerichte zuständig.

 

Privilegien bei Hofe:

-Vorstellung & Anhörung:

Wie unter Betitelung & Anrede von Adeligen erwähnt hat der „Gast“ das Recht vorgestellt zu werden. Auch sollte sich jede/r (Lehn-)Adelige die Probleme eines/einer anderen (Lehn-)Adeligen anhören und ihn/sie nach besten Möglichkeiten unterstützen.

-Unterkunft:

Jede/r Lehnadelige und jede/r Klerikaladelige hat Anspruch auf angemessene Unterkunft und Verköstigung am Hofe eines Lehnadeligen. Ebenso besteht Anspruch auf einen Platz an der Tafel des Lehnadeligen. Viele Höfe nehmen auch ohne weitere Probleme Titulaturadelige oder Magieradelige für einige Nächte bei den gleichen Vergünstigungen auf, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Natürlich ist es z.B. einem Fürsten/einer Fürstin bewusst dass er/sie am Hofe eines Barons/einer Baronesse nicht unbedingt mit dem gleichen Luxus rechnen kann wie an seinem/ihrem eigenen Hof. Findet ein Konvent (von Adeligen, Kirchen oder Orden) statt so darf ein/e Lehnadelige/r um Unterstützung von seinem Lehnherren/seiner Lehnherrin bitten, da dies für eine einzelne Baronie oder Grafschaft teilweise nicht alleine zu bewältigen ist.

-Schutz:

Jeder „Gast“ am Hofe eines Lehnherren/einer Lehnherrin steht unter dem Schutz des/der selbigen. Natürlich kann ein Baron/eine Baroness nicht unbedingt den gleichen Schutz wie ein Fürst/eine Fürstin gewähren. Findet ein Konvent (von Adeligen, Kirchen oder Orden) statt so darf ein/e Lehnadelige/r um Unterstützung von seinem Lehnherren/seiner Lehnherrin bitten, da dies für eine einzelne Baronie oder Grafschaft teilweise nicht alleine zu bewältigen ist.

 

Verwaltung und Hofhaltung des Lehens:

Die Verwaltung und das Regieren über ein Lehen stellt für einen Lehnadeligen eigentlich die Hauptaufgabe seiner Tätigkeit dar. In seinen Aufgabenbereich fallen zum Beispiel das Eintreiben der Steuern, die Planung und der Bau von Befestigungsanlagen, das Sorgen für Recht und Ordnung, wozu dann auch die Rechtssprechung und das Schützen der Untertanen und des Lehens im Allgemeinen gehört, die Planung und Ausführung der meisten Vorhaben im Lehen usw. Lehnübergreifende Tätigkeiten und Aufgaben werden entweder von den nächst höheren Lehnadeligen verwaltet bzw. wahrgenommen oder aber von einem Ministerium oder einer Kanzlei des Königreiches. Bei größeren Bedrohungen eines Lehens wird meistens die Armee zu Hilfe gerufen/geschickt. Egal ob der Lehnadelige in einer Hütte, einem Wehrdorf, einem Turm, einer Binge, einer Burg oder sogar einer Feste residiert er hat drei Hauptaufgaben wahrzunehmen: Repräsentation, Verwaltung und die Erste Verteidigung des Lehens und des Königreiches. Für seine Aufgaben unterstehen dem Lehnadeligen, je nach Größe und Vermögen des Lehens, mehr oder weniger Untergebene. Die Personen des Lehens die den Lehnadeligen beraten, werden auch gerne als Stab des Lehens bezeichnet. Hierbei ist zwischen der Baronyenhofhaltung, der Grafenhofhaltung, der Fürstenhofhaltung und der Königshofhaltung zu unterscheiden. Während bei allen vier Hofhaltungen sicherlich mehr oder weniger Gesinde (Diener, Pagen, Köche, Schreiber, Stallburschen etc.), Büttel und Soldaten vorhanden sind, unterscheiden sich die Stäbe der einzelnen Hofhaltungen drastisch. Während eine ziemlich kleine und „einfache“ Baronie vielleicht nur einen Haushofmeister (auch Kastellan genannt), eine/n Ritter(in) und eine/n Herren/Dame besitzt, besitzt eine Grafschaft meistens zusätzlich einen Hofkaplan (auch Hofgeweihter genannt), einen Lehensvogt, einen Burgoffizier und eine/n Reichsritter(in). Die Fürstenhofhaltung besitzt meistens noch zusätzlich einen Baumeister, einen Hofmagier, einen Kammerherr (-dame), einen  Hofherold, einen Küchenmeister, einen Hofmedicus, einen Hofsänger, einen Jagdmeister, einen Schatzmeister, einen Siegelmeister und einen Waffenmeister. Die Königshofhaltung umfasst dann alle genannten Positionen mindestens einmal und zusätzlich noch ein Heer aus Spezialisten. Es ist davon auszugehen das pro Lehnadeligen(und seiner Familie) und Stabsmitglied insgesamt mit ca. 2 Bediensteten zu rechnen ist.  Die Bediensteten verteilen sich dann wie schon oben erwähnt auf Diener, Pagen, Köche, Schreiber, Stallburschen usw. Die Anzahl der Büttel und Soldaten misst sich an der Gefährlichkeit und Lage des Lehens, im Allgemeinen kann man aber ebenfalls mit mindestens zwei Bütteln/Soldaten pro Lehnadeligen (und seiner Familie) und Stabsmitglied rechnen. Ab einer bestimmten Anzahl von Soldaten ist zu überlegen zusätzlich zu dem obligatorischen Ritter bzw. Offizier noch einen Burgweibel einzustellen, der die Tätigkeiten der Büttel/Soldaten zusätzlich noch koordiniert und überwacht. Hier könnte als grober Ansatz ein Burgweibel auf 12 – 25 Soldaten dienen.

Wie schon erwähnt ist jeder Lehnadelige auch gleichzeitig Mitglied des Militärs. Allerdings sind die vom Lehnadeligen beschäftigen Büttel und Soldaten, eher als Miliz und „Notreserve“ und weniger als Militärangehörige zu betrachten. Die Angehörigen der „wirklichen“ Armee unterstehen ihrem jeweiligen Vorgesetzten, dies mag in bestimmten Fällen auch der Lehnadelige auf dessen Landstrich Sie sich befinden sein, meistens ist dies jedoch nicht der Fall.  Genaueres über diese Unterteilung ist unter der Rubrik Militär zu ersehen.

 

Lehensvereinbarungen:

Die Lehensvereinbarung stellt eine Sammlung von Vereinbarungen, Erlassen, Anweisungen, Nachlässen und „Gesetzen“  etc., die teilweise sogar nur eine kurze Zeit gelten, dar. Lehensvereinbarungen gelten speziell für eine Baronie, Grafschaft oder Fürstentum, dabei gilt immer dass im Falle von widersprüchlichen Texten innerhalb der Lehensvereinbarung der neuere Text Gültigkeit hat. Für den Fall das Texte aus der Lehensvereinbarung mit „höherem“ Recht  (wie Grafschaftsrecht, Fürstentumsrecht, Reichsrecht) kollidieren, gilt das höhere Recht. Es sei den das Ministerium für Recht und Gesetz bestätigt und erlaubt den Text aus einer Lehensvereinbarung gesondert. Allerdings muss in diesem Fall ein Vermerk in beiden Texten mit Erläuterung der Unterschiede bzw. Ergänzungen getätigt werden. Das Ministerium für Recht und Gesetz erhält jeweils eine Abschrift jeder Lehenvereinbarung bzw. der Ergänzungen und Änderungen so das das Ministerium auf dem „laufenden“ bleibt.

Das Aufheben und Streichen von Texten bzw. Teilen von Texten ist ebenfalls möglich. Auch in diesem Fall ist allerdings das Ministerium für Recht und Gesetz in Kenntnis zu setzen. Typische Beispiele für Inhalte von Lehenvereinbarungen sind: Ernennung eines (Ersten )Vertreters, „Wohnrecht“ eines in Rente gegangen Lehnadeligen, Erbrecht von Lehnadeligen, Höhe  von Renten, Höhe der Einkünfte des Lehnadeligen, Jagdquoten, Menge an eingelagertem Getreide, Umrechnung von Steuerabgaben wenn sie als Waren abgegeben werden, Lohntabellen für Gesinde, spezielle Verbote und Gebote etc. usw. also alles was nicht durch „höhere“ Rechte, Vereinbarungen und Gesetze etc. gedeckt ist.

 

Einkünfte:

Lehnadelige haben Einkünfte durch ihr Lehen, Titulaturadelige haben Einkünfte durch ihren Titel, Klerikaladelige haben Einkünfte (oder auch nicht) durch ihre/n Orden/Kirche und Magieadelige haben Einkünfte durch ihre Tätigkeit (oder auch nicht). Das heißt nun auf gut Mittelländisch das Lehnadelige einen Teil der Einkünfte ihres Lehens behalten dürfen, wie viel das ist und wie viel sie abgeben müssen wird jedes  zweite Jahr aufs neue während eines großen Adelskonventes festgelegt. Im Normalfall variiert der Wert aber von 1 – 10 %. Titulaturadelige erhalten so genannte Zuwendungen von Seiten des Königreiches, eine Zuwendung ist ein festgelegter Wert den der/die Titulaturadelige  nach Wahl in Teilen monatlich oder als ganzes jährlich erhält. In diesem Sinn (der Einkünfte) sind „ehemalige“ Titulaturadelige die sich von ihrem Lehnadeligen Ehepartner scheiden lassen haben, berechtigt eine Zuwendung in Höhe des ehemaligen (Ehe-)Titulaturtitels einzufordern. Dies gilt nicht wenn die „ehemalige“ Titulaturadelige wieder einen Lehn- oder Titulaturtitel führt. Stirbt ein/e Titulaturadelige/r so erhält der Mann/die Frau des Titulaturadeligen diese Zuwendung (gilt nicht für „ehemalige“ Titulaturadelige). Bedingung dafür das der Mann/die Frau des Titulaturadeligen diese Zuwendung erhält, ist das der Ehebund mindestens 3 Jahre bestanden haben muss. Hinterlässt der/die tote Titulaturadelige Waisen so erhalten diese bis zu ihrem 18 Lebensjahr die Zuwendung (gilt auch für „ehemalige“ Titulaturadlige). Ist der Mann/die Frau/die Kinder des „toten“ Titulaturadeligen selbst Lehn-/oder Titulaturadelige so gilt diese Regelung nicht. Die Kosten eines Titulaturtitels sind immer vom Verleiher/der Verleiherin aufzubringen. Das bedeutet im Einzelnen das 90 % der Kosten durch Lehneinkünfte gedeckt werden, während die restlichen 10 % vom Lehnadeligen selbst aus seinem „Privatvermögen“ aufgebracht werden müssen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist der König/die Königin, da hier die Kosten durch die Staatskasse gedeckt werden. Eine zweite Ausnahme hiervon sind Lehnadelige die in „Rente“ gegangen sind, hier sind die Kosten vollständig durch das Lehen aufzubringen. Diese Regelungen gelten nicht wenn der Titulaturadelige mit einem Lehnadeligen verheiratet war (also geschieden ist), da in diesem Fall der Lehnadelige (auch der König/die Königin) vollständig aus seinem Privatvermögen für die Kosten aufzukommen hat. Wird ein Titulaturadeliger „befördert“ so hat immer der/die jenige der/die die Beförderung durchgeführt hat ab diesem Zeitpunkt die Kosten nach obiger Verteilung(für den neuen Titel) zu tragen.  Stirbt der Lehnadelige, oder geht der Lehnadelige in Rente so übernimmt den Anteil der Kosten die aus seinem Privatvermögen zu entrichten wären das Lehen oder das Königreich. Es sei hier auf die Punkte die unter „Verleihung von Titeln“ genannt werden hingewiesen (besonders was die Verleihung von Titulaturtiteln betrifft). Das Einkommen eines Klerikaladeligen hängt von seinem Orden/seiner Kirche ab. Das Einkommen von Magieadeligen hängt von der Tätigkeit und den Fähigkeiten ab. Einkünfte aus Titeln können nur beansprucht werden wenn der Titel noch existiert. Ausnahmen hiervon werden gesondert beschrieben (wie z.B. geschiedene „ehemalige“ Titulaturadelige, Verurteilte Lehnadelige denen der Lehntitel aberkannt wurde denen aber eine Rente in Höhe eines Titulaturtitels zuerkannt wurde etc.). Alle Einkünfte werden getrennt behandelt, ein Adeliger der zum Beispiel gleichzeitig Lehnadelig und Titulaturadelig ist, erhält also Einkünfte aus seinem Lehen und seinem Titel. Es gilt aber zu beachten das nur Titel bezahlt werden die auch existieren, ein Kavalier/eine Hofdame der zum Baron/die zur Baroness „befördert“ wurde verliert  seinen Anspruch auf Zuwendungen als Kavalier/Hofdame.

 

Rechte des männlichen und des weiblichen Adels:

Der männliche und der weibliche Adel besitzen genau die gleichen Rechte (haarkleinganzgenau dieselben). Sollte in einer Beschreibung die männliche oder weibliche Form vergessen worden sein, so gilt sie trotz allem als vorhanden.

 

Schutzpflicht (für Schwache):

Jeder Adelige, aber vor allem Lehnadelige haben die Pflicht Kranke, Schwache und Bedürftige zu schützen und ihnen nach ihren Möglichkeiten zu helfen. Des Weiteren hat der (Lehn-)Adel dafür zu sorgen dass seine „Bürger“ vor Bedrohung, Belästigung und Unannehmlichkeiten bestmöglich geschützt sind und werden. Und wenn das zum Beispiel bedeutet das sich der/die Lehnadelige entscheiden muss ob er/sie lieber seine/ihre Burg für Vergnügungen ausbauen lässt oder lieber eine neue Wehranlage errichten lässt, um seine/ihre „Bürger“ zu schützen, so muss die Wahl in jedem Fall auf letzteres fallen. Auch kann kein Adeliger einen anderen Adeligen oder Bürger verwehren Schutz vor Bedrohungen in seiner Burg,  Festung etc. zu suchen. Für rein militärisch genutzte Anlagen mögen hier aber andere Regelungen gelten.

 

Gefolge:

Adelige besitzen ab einem bestimmten Titel meistens ein Gefolge das ihnen bei ihren Aufgaben zur Seite steht und Sie unterstützt oder aber auch bedient, sich um die Pferde kümmert, beschützt usw. Allerdings unterscheidet sich die Art und die Größe des Gefolges stark durch die einzelnen Adelskategorien und Stufen. Während ein Lehnadeliger Kleinadeliger wie zum Beispiel ein Ritter/eine Ritterin meistens ein Gefolge in Form eines Knappen/einer Knappin mitführt, führen Lehnadelige Landadelige dann schon ein stärkeres Gefolge aus (Reichs-)Rittern, (Edel-)Damen, (Edel-)Herren, Dienern, Pagen, Herolden etc. mit sich. Lehnadelige sind die einzigen die andere Lehnadelige als Gefolge mit sich führen. Lehnadelige Landadelige und Hochadelige sind aufgrund ihrer Repräsentationspflichten dazu verpflichtet ein Gefolge zu besitzen und dieses auch mit sich zu führen. Führt der /die(Lehn-)Adelige eine Inkognitoreise (oder ähnliches) durch so ist es ihm/ihr durchaus erlaubt ohne  Gefolge zu reisen, allerdings muss dem/der Adeligen dann auch klar sein das er /sie wahrscheinlich anders behandelt wird als sonst. Titulaturadelige können müssen aber kein Gefolge besitzen, wobei viele „höhere“ Titulaturadelige zumindest Diener, Zofen, Pagen etc. zu ihrem Gefolge zählen können. Klerikaladelige führen je nach Kirche/Orden entweder ein Gefolge oder kein Gefolge mit sich (wobei ein/e Ordensmeister/in der/die alleine reist schwer vorstellbar ist). Magieradelige führen je nach ihrem persönlichen Vorstellungen ein Gefolge oder kein Gefolge mit sich (wobei auch hier ein/e Omnimagus ohne Begleitung schwer vorstellbar ist).

 

Kämpferische Voraussetzungen:

Während Lehnadelige nach Möglichkeit alle im Zweikampf ausgebildet sein sollten, gilt dies für die anderen Adeligen nicht unbedingt. Und auch bei den Lehnadeligen besteht ein Unterschied zwischen den einzelnen Titeln, während ein/e (Reichs-)Ritter/Ritterin sicherlich gut im Kampf bewandert ist, ist ein/e (Edel-)Herr/Dame nicht unbedingt immer im kämpfen geübt. Aber auch andere Lehnadelige haben mehr oder weniger Kampferfahrung, dies hängt vor allem davon ab aus welcher „Schiene“ der/die Lehnadelige stammt. Während zum Beispiel ein Baron der früher einmal Ritter war sicher sehr gut kämpfen kann, mag das bei einem anderen Baron der früher einmal Herr war nicht zutreffen. Es ist allerdings zu erwähnen dass jeder Lehnadelige dazu angehalten ist, seine Fertigkeiten mit dem Schwert (Streitkolben, Axt, Armbrust etc.) stetig zu üben und zu verbessern. Jeder Lehnadelige ist gleichzeitig auch Mitglied des Militärs, hierfür hat jeder Lehnadelige in regelmäßigen Abständen an Übungen teil zu nehmen. Aufgrund der verschiedenen Kampffertigkeiten der einzelnen Adeligen, werden die Adeligen nach ihren Fertigkeiten verschiedene Truppengattungen zugeteilt, so wäre es zum Beispiel wahrscheinlich das ein zwergischer Baron der eine hohe Fertigkeit im Bauwesen hat einer Schanz- & Sappeureinheit zugeteilt wird. Während eine Baroness die früher einmal Dame war (und damit eher Verwaltungsaufgaben inne hatte) einer Versorgungs- & Nachschubeinheit zugeteilt wird. Viele verdiente Angehörige des Militärs erhalten irgendwann einen Titulaturtitel und so stellt das Militär eine Möglichkeit dar in den Adelsrang aufzusteigen.

 

Pflichtausrüstung:

Während die meisten Adeligen sich ihre „Ausrüstung“ aussuchen können, sind Lehnadelige zur Unterhaltung einer bestimmten Ausrüstung verpflichtet. Diese Ausrüstung besteht aus vielerlei verschiedenen Gegenständen und ist abhängig vom Titel des/der Lehnadeligen und welcher Armeeeinheit er zugeordnet ist. Hier nun die „normale“ (Kampf-)Ausrüstung die jeder Lehnadelige zu unterhalten hat: eine Rüstung die möglichst aus Metall bestehen sollte, ein Helm, zwei Wappenröcke wobei einer das Wappen des Lehens und der andere das Wappen der Einheit trägt, ein Langschwert oder ein 1 ½ Händer bzw. eine Streitaxt und ggf. spezifische Waffen der Einheit. Des Weiteren sollte jede/r Lehnadelige noch einen Wappenschild als auch verschiedenen Ersatzwaffen besitzen. Was andere Teile der Ausrüstung betrifft, so existieren hier keine einheitlichen Regelungen, da sie einerseits von Truppengattung zu Truppengattung unterschiedlich sind und daher durch eigene Regelungen festgelegt werden, als auch vom Stand des/der Adeligen abhängig sind. Welche Ausrüstung der/die Lehnadelige natürlich während normaler Reisen mit sich führt ist im/ihr selbst überlassen, er/sie hat aber seine „Grundausrüstung“  (die Kampfausrüstung) nach Möglichkeit stets mit sich zu führen. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist wenn der/die Adelige Inkognito reist.

 

Standesgemäße Kleidung:

Die standesgemäße Kleidung gehört zu den Repräsentationspflichten des Adels. Selbst ein/e niedrige/r Adelige/r sollte schon besser gekleidet sein als ein/e „normaler“ Bürger/in. Während höherrangige Adelige noch mehr Wert auf ihre Kleidung legen sollten. Besser gekleidet bedeutet nicht nur (oder nicht unbedingt) die Verwendung von teureren Stoffen, sondern auch gute Verarbeitung und ein einheitliches Erscheinungsbild.  Auch sollte jede/r Adelige so genannte Festgewandung besitzen. Festgewandung ist aufwendige und prunkvolle Kleidung die der/die Adelige nur zu besonderen Anlässen trägt. Da viele Völker in Melthron zusammen leben, mag es Unterschiede zwischen dem Verständnis von standesgemäßer Kleidung geben, alles in allem sollte sich der/die Adelige aber vom „normalen“ Bürger seines Kulturkreises unterscheiden und als Adelige/r erkennbar sein.

 

Wohlgefälliges Verhalten:

Adelige haben sich immer wohlgefällig zu verhalten. Dies bedeutet dass sich der/die Adelige immer als Vorbild sehen muss und sich daher auch wie ein Vorbild verhalten muss. Sei dies nun auf dem Schlachtfeld oder in einer Wirtschaft. Der/die Adelige hat auch  für Melthron Einzustehen und das Ansehen des Reiches (und seiner Repräsentanten) zu fördern. Dazu gehört auch seine Unbestechlichkeit gegenüber zwielichtigen Angeboten. Durch sein Verhalten muss der/die Adelige auch seine/ihre höhere Bildung erkennen lassen (und laut grölend durch eine Wirtschaft zu ziehen gehört ganz sicher nicht dazu) und dem normalen Bürger nach Möglichkeit mit Rat und Tat zur Seite stehen. Anderseits soll der/die Adelige auch nicht affektiert wirken und sich beim „normalen“ Bürger unbeliebt machen (in Melthron existieren z.B. die Auswüchse das ein/e Adelige/r im Imperativ Majestics von sich spricht nicht). Das wohlgefällige Verhalten ist also ein Spagat zwischen gutem Benehmen und Bodenständigkeit. Und eine Fürstin (oder ein Fürst, ein Baron etc.) die „inkognito“ auch einmal in einer normalen Wirtschaft auftaucht und sich mit ihren Bürgern unterhält gewinnt sicherlich viel Ansehen bei ihren Bürgern.

 

Verhalten in anderen Reichen:

Über das Verhalten in anderen Reichen kann nicht unbedingt eine einheitliche Aussage gemacht werden, da sich viele Länder zu sehr von Melthron unterscheiden als das dies möglich wäre. Im Allgemeinen gilt jedoch, dass sich der/die Adelige wohlgefällig und „licht“ zu verhalten hat und sich an die Regeln des melthronischen Adels zu halten hat. Auch soll der/die Adelige Melthron vorbildlich vertreten und für Melthron einstehen. Ebenfalls hat sich der/die Adelige der Rechtssprechung des jeweiligen Landes zu unterwerfen hat, sofern sich die Moral und die Wertevorstellung des anderen Reiches nicht zu sehr von der melthronischen unterscheidet (z.B. die Rechtssprechung in den Dunklen Reichen kann von einem melthronischen Adeligen getrost ignoriert werden). Wird einem/einer melthronischen Adeligen ein Verbrechen in einem anderen Reich vorgeworfen so wird sich das Königreich Melthron darum bemühen dies auf diplomatischem Wege zu lösen. Allerdings wird das Königreich ein vorschnell vollstrecktes Urteil (besonders eine Todesstrafe) nicht gut heißen und sich ggf. auch Repressalien vorbehalten.

Besonderheiten und Abweichungen von diesen Punkten sind (fast) immer durch diplomatische Verträge begründet.

 

Adelige aus anderen Reichen:

Adelige aus andern Reichen werden nach Möglichkeit so behandelt wie ihre melthronischen Pendants, dies ist allerdings auch nur dann möglich, wenn erkennbar ist um was für einen Adeligen es sich bei dem Gast handelt. Ausländischen Adeligen die Wert auf eine besondere Behandlung legen, wird empfohlen sich vorher über einen melthronischen Gesandten oder einen Diplomaten „anzukündigen“. Einem/einer Adeligen aus einem anderen Reich steht die gleiche Behandlung wie einem melthronischen Adeligen aber nicht zu, sondern sie basiert eher auf dem Respekt vor dem anderen Reich. Hat ein anderes Reich aber den Respekt von Melthron verspielt (aus welchen Gründen auch immer) so darf ein/e Adelige/r aus diesem Reich auch keine besondere Behandlung erwarten. Es ist fast überflüssig zu erwähnen, das Adelige von Reichen die sich mit Melthron im Krieg befinden, wahrscheinlich sogar festgenommen werden. Besonderheiten und Abweichungen von diesen Punkten sind (fast) immer durch diplomatische Verträge begründet.

 

Ausbildung & Verleihung von Adelstiteln:

Die Verleihung des Lehntitels eines Ritters/einer Ritterin bzw. eines Herren/einer Dame darf ab dem Titel eines Barons/einer Baroness erfolgen. Die Verleihung des Lehntitels eines Reichsritters/einer Reichsritterin bzw. eines Edelherren/einer Edeldame darf ab dem Titel eines Grafen/einer Gräfin erfolgen. Die Verleihung von Lehntiteln ab dem Titel eines Barons/einer Baroness erfolgt wie unter Wahlen von Adeligen beschrieben. Die Nominierung von Lehntitelnanwärtern (Knappe/Knappin bzw. Kammerpage/Kammerzofe) erfolgt gemeinsam durch eine/n (Reichs-)Ritter/in bzw. eine/n (Edel-)Herren/Dame und den/die jeweilige/n Lehnherr/in. Beide Seiten können eine Nominierung ablehnen.  Die Ausbildung zum Ritter/in bzw. Herr/Dame wird immer durch eine/n (Reichs-)Ritter/in oder eine/n (Edel-)Herren/Dame durchgeführt. Die Ausbildung beinhaltet einerseits das Erlernen von Lesen, Schreiben, Rechnen etc. und andererseits solch Dinge wie Benimmregeln, Wappenkunde, Kampfausbildung etc. Im Allgemeinen kann man sagen das die späteren Lehnadeligen auf ihre Rolle als Lehnadelige sehr gut vorbereitet werden und bei ihrem Ritterschlag bzw. ihrer Ernennung zum Herren/Dame sicher sein können, alles was notwendig ist um Melthron gut zu dienen erlernt zu haben. Der Titulaturadel besteht dann aus allen Adeligen, die  für Ihre Verdienste um das Königreich geadelt worden sind, aber kein Lehen erhalten haben. Wer wen welchen Titulaturtiteln verleihen darf, ist unter den einzelnen Lehntiteln genau beschrieben. Es darf nur dann ein Titulaturtitel verliehen werden, wenn die unter Titel genannten „Bedingungen“ erfüllt wurden oder wenn es sich um Männer und Frauen von Lehnadeligen handelt. Jemanden einfach so einen Titulaturtitel ohne Begründung und ohne „Beweise“ für diese Begründung zu verleihen, gilt als Vergehen nach der Lex & dem Codex Melthronis. Die Männer beziehungsweise Frauen von Lehnadeligen, erhalten dann Titulaturtitel entsprechend der Adelsstufe ihres Ehepartners. Da es in einigen Völkern normal ist mehrere Männer/Frauen zu haben gilt diese Regelung allerdings nur für die „ersten“ drei  Männer/Frauen des Lehnadeligen, wobei tote oder geschiedene Männer/Frauen nicht mitgezählt werden (Anmerkung des Autors: Mord steht unter strengster Strafe). Mit „ersten“ drei sind drei „Hauptfrauen/-männer“ gemeint, ein „umsortieren“ dieser Rangfolge über den 3. Rang hinaus gilt nominell als „Scheidung“ im Sinne der unter Einkünfte genannten Punkten und der Vereinbarungen über die Streichung von Titeln. Im Falle der Männer und Frauen von Markgrafen/innen, Herzogen/Herzoginnen, Reichsprinzen/ Reichsprinzessinnen und des Königs/der Königin wird der entsprechend nächst niedere Titulaturtitel vergeben da kein Titulaturtitel in ihrer Stufe existiert. Beim Reichsprinzen/der Reichsprinzessin existiert zwar ein gleichwertiger Titulaturtitel, hier erklärt sich der nächst niedere Titulaturtitel aber durch den Umstand, dass der Lehntitel nur vorübergehend ist. Steigt ein/e Titulaturadelige/e  in den Lehnadel „auf“, so führt Er/Sie den Lehntitel und verliert somit (zumindest vorübergehend) den Titulaturtitel. Sollte der Titulaturtitel jedoch höher als der Lehntitel sein ist es erlaubt den höheren Titulaturtitel zusätzlich zu behalten, es wird in diesem Fall dann der Titulaturtitel zuerst genannt und dann der Lehntitel. Entsprechendes gilt wenn ein höherer Titulaturadeliger einen niedrigeren Lehnadeligen heiratet. Ebenso werden bestimmte Beamte der Kanzleien/Ministerien mit Titulaturtiteln entsprechend ihrer Stellung ausgezeichnet. Klerikeradel & Magieradel besteht dann aus den Klerikern und Magiern Melthrons (siehe auch Kirchen & Orden und Gilden (Magier in Melthron)).  Wer wen welchen Klerikertitel bzw. Magiertitel verleihen darf, ist unter den einzelnen Klerikertiteln bzw. Magiertiteln genau beschrieben. Wird ein klerikalen, magischen Charakter mit einem Titulaturtitel geadelt oder ihm/ihr ein Lehen verliehen so erhält er/sie den Titulaturtitel/Lehntitel und den klerikalen/magischen Titel, wobei immer der höhere Titel zuerst und bei gleichen Titeln (z.B. Baron – Magus) zuerst der Lehntitel geführt wird. Das gleiche gilt natürlich auch für Lehnadelige/Titulaturadelige denen ein klerikaler/magischer Titel verliehen wird. Es gilt des Weiteren sinngemäß das, was auch bei Titulaturadeligen genannt wurde. In den ganz seltenen Fällen wo einem Kleriker/einer Klerikerin ein Magischer Titel oder umgekehrt verliehen wird, gilt auch hier das beide Titel geführt werden dürfen und ebenso das der höhere dann zuerst geführt wird. Bei „Beförderungen“  werden die Titel entsprechend der obigen Regelungen geprüft und ggf. angepasst. Die Ausbildung und Verleihung von Adelstiteln darf nicht am Elternhof erfolgen. Ebenso wenig darf die Ausbildung und Verleihung eines Adelstitels, an ein Kind, Frau/Mann oder Verwandte von Adeligen, in der ursprünglichen Baronie, Grafschaft oder dem Fürstentum erfolgen. Es darf keinem Verwandten oder Familienangehörigen ein Adelstitel verliehen werden (Ausnahme: gemeinsame Entscheidungen wie bei der Königswürde etc.). Dies bedeutet im einzelnen nun folgendes: Kinder von Adligen (und dazu zählen auch Magier) dürfen nicht von ihren Eltern selbst zu „Adeligen“ ausgebildet werden oder einen Adelstitel von ihnen verliehen bekommen, sie haben also den Elternhof (die Schule, die Akademie etc.) zu verlassen. Das gleiche gilt für Frauen/Männer von Adeligen als auch für Verwandte von Adligen. Genauso dürfen Familienangehörige und Verwandte von Adligen keine Ausbildung (zum Adeligen) in ihrer ursprünglichen Baronie (bei Angehörigen von Baronen/Baronessen), Grafschaft (bei Angehörigen von Grafen/Gräfinnen) oder ihrem Fürstentum (bei Angehörigen von Fürsten/Fürstinnen) absolvieren, sie haben also in eine andere Baronie, Grafschaft oder ein anderes Fürstentum zu „wechseln“. Das gleiche gilt sinngemäß für die Verleihung von Adelstiteln. Mit dieser R